Datenschutz

 

 

(1) Zur Erfüllung der Aufgaben der Deutschen Amateur Motorsportkommission (DAM) und der Verpflichtungen. die sich aus der Beantragung des/der umseitigen Fahrerausweises/Lizenz ergeben, werden seitens der DAM unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften, Insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes neue Fassung (BDSG) folgende personenbezogene Daten von DAM Fahrerausweis-/Lizenzinhabern(digital) gespeichert:

- Name,

- Adresse, 

- Pseudonym,

- Nationalität,

- Geburtsort,

- Geburtsdatum,

- Geschlecht,

 -Telefonnummer,

- E Mailadresse,

- Bankverbindung,

- Mitgliedschaft im Deutschen NAVC,

- Besitzzeiten von DAM Fahrerausweis/Lizenz,

- Erfolge während der Besitzzelten von DAM Fahrerausweis/Lizenz

 

(2) Den Organen der DAM, allen Mitarbeitern oder sonst für die DAM Tätigen ist es untersagt. personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben. Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht weiter, auch wenn kein DAM Fahrerausweis/Lizenz mehr beantragt wird.

(3) Zur Wahrnehmung statutmäßer Rechte kann bei Verlangen die Verwaltung der DAM auf Anweisung der Automobilsportkommission (ASK) der DAM gegen die schriftliche Versicherung, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden. DAM Funktionsträgern bei Darlegung eines berechtigten Interesses Einsicht in das Mitgliederverzeichnis gewähren

 (4) Im Zusammenhang mit ihrem Sportbetrieb sowie sonstigen statutgemäßen und aus Vertragsgründen durchzuführenden Veranstaltungen veröffentlicht die DAM personenbezogene Daten und Fotos ihrer Fahrerausweis/Lizenzinhaber in den Clubnachrichten sowie der Homepage des Deutschen NAVC und übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien

(5) Durch die Beantragung--von DAM Fahrerausweis/Lizenz und die damit verbundene Anerkennung des Statuten der DAM stimmen die Ausweis /Lizenzinhaber der Verarbeitung (Erheben, Erfassen, Organisieren, Ordnen, Speichern, Anpassen. Verändern, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Offenlegen. Übermitteln, Verbreiten, Abgleichen, Verknüpfen. Einschränken. Löschen, Vernichten) ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung ihrer statutgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist der DAM - abgesehen von einer ausdrücklichen Einwilligung - nur erlaubt. sofern sie aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung, der Erfüllung eines Vertrages oder zur Wahrung berechtigter Interessen, sofern nicht die Interessen der betroffenen Personen überwiegen, hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.

(6) Jedes Mitglied der DAM hat im Rahmen der rechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG, das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung, Einschränkung, Widerspruch und Übertragbarkeit seiner Daten

(7) Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden personenbezogene Daten gelöscht, sobald ihre Kenntnis nicht mehr erforderlich ist. Daten, die einer gesetzlichen oder satzungsmäßigen Aufbewahrungspflicht unterliegen, werden für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht entsprechend Satz l gelöscht.

(8) Die vereins- und personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor dem Zugriff Dritter geschützt.

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