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NAVC Motorsport - Ori-Reglement -




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Aufgabenstellung
Die Aufgabenstellungen beinhalten die verschiedenen Möglichkeiten, den Teilnehmern im Fahrauftrag Angaben über die zu befahrende Strecke zu machen. Man unterscheidet hierbei in Fahraufträge nach Natur und Fahraufträge nach Karte. Im Fahrauftrag ist jeweils zu erläutern, um welche der beiden Möglichkeiten es sich handelt. Bei Fahraufträgen nach Karte muß jede Aufgabe nach der (den) Karte(n) zu lösen sein, die in der Ausschreibung angegeben ist (sind). Jede angegebende Karte muß durch Angabe der Kennziffer und des Ausgabejahres eindeutig festgelegt und im Handel erhältlich sein. Für Spezialkarten oder Karten mit Sondermaßstäben (Kreiskarten o. Ä.) muß eine Bestellmöglichkeit auf dem Nennungsformular gegeben sein. Alles was gemäß der Zeichenerklärung in der Karte erkennbar ist, darf für die Aufgabenstellung benutzt werden. Führt eine Strecke über Verkehrseinrichtungen, die nicht aus der Karte ersichtlich sind, muß eine zusätzliche Beschreibung erfolgen (z. B. = nicht in der Karte). Zwischen einzelnen Aufgaben bzw. Aufgabenteilen ist im Regelfall stets die kürzeste erlaubte Verbindung nach der ausgeschriebene Karte zu fahren. Sie muß mindestens 2 mm Unterschied zu anderen Lösungsmöglichkeiten aufweisen. Gleiches gilt für die Verbindung einzelner Symbole und Skizzenteile. Spezielle Abweichungen der einzelnen Aufgaben von der Regel sind immer innerhalb des Fahrauftrages anzugeben. Das ändern von Karten-Reproduktionen, also das Entfernen von vorhandenen oder das Hinzufügen von neuen Straßenverbindungen ist nur erlaubt, wenn in Ausschreibung und Durchführungsbestimmung ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
Der Anfangs- und/oder Endpunkt jeder einzelnen Aufgabe muß genau definiert sein. Hindernisse auf der Idealstrecke und deren Umfahrung dürfen nicht in die Aufgabenstellung einbezogen werden. Für die Aufgabenstellung sind folgende Arten und Ausdrucksweisen einheitlich anzuwenden:
Streckenplan
Die Beschreibung der Fahrstrecke nach Streckenplan erfolgt nach Symbol der Otsangaben der ausgeschriebenden Karte oder der Natur. Ein Ort gilt als angefahren, wenn das große Ortsanfangsschild passiert ist (OA = Ortsanfang, OE = Ortsende), oder wenn das Kartenbild eine beiderseitige, gleichzeitige Bebauung aufweist, Das Zutreffende ist im Fahrauftrag oder der Ergänzungsbestimmungen anzugeben. Hat eine Ortschaft nur ein schmales Ortsschild oder aus der vom Teilnehmer anzufahrenden Richtung kein Ortsschild, so ist das wie folgt zu vermerken:
ohne Zusatz = großes Ortsschild
Zusatz = schmales Ortsschild
Zusatz: o. O. = ohne Ortsschild
Darüber hinaus können auch andere, eindeutige Angaben wie Brücken, Bahnlinien usw. zur Beschreibung eines Streckenplanes benutzt werden. Nicht genannte Orte dürfen nicht angefahren werden. Die Orte sind in der aufgeführten Reihenfolge anzufahren.
Kartenausschnitte mit eingezeichneter Strecke
Verbindlich ist hierbei die eingezeichnete Streckenführung Bei allen Skizzen muß ersichtlich sein, wo ihr Anfangs- oder Endpunkt liegt und in welche Richtung sie zu befahren sind.
In der Regel sind alle Skizzen nach Norden ausgerichtet und entsprechen dem Maßstab der ausgeschriebenen Karte. Wird davon abgewichen, ist zusäzlich die Angabe der Himmelsrichtung und des Maßstabes erforderlich. In den Skizzen anderer Maßstäbe müssen die Merkmale der ausgeschriebenen Karte enthalten sein, d. h. alle gemäß der ausgeschriebenen Karte abzweigenden Straßen und Wege "aber auch nur diese" sind anzudeuten, damit die Skizze in die Karte übertragen werden kann.
Bei Pfeil- oder Punktskizzen ist entweder anzugeben, in welcher Reihenfolge die Pfeile oder Punkte angefahren werden, oder die Anfangs- und Endpfeile bzw. -punkte sind zu markieren. Die dazwischen liegenden Symbole sind dann so zu befahren, dass:
a) sich aus ihrem Zusammenhang die kürzeste erlaubte Streckenführung ergibt. In diesem Fall darf die Skizze aus max. 5 Symbolen bestehen, oder
b) immer jenes Zeichen als nächstes anzufahren ist, welches auf erlaubten Straßen und Wegen auf kürzestem Wege erreichbar ist, oder
c) immer das nächstgelegene Zeichen (Luftlinie) auf erlaubten Straßen und Wegen anzufahren ist.
Welche Möglichkeit gewählt wurde, ist in den Durchführungsbestimmungen oder bei den einzelnen Aufgaben zu erläutern. Bei Pfeilsymbolen ist immer von Spitze zu Ansatz zu messen.
Gestrecke Skizze
Die Symbole der getreckten Skizze müssen dem Kartenbild der angegebenen Karte entsprechen. Sie dürfen nicht durch Zusatzaufgaben (z. B. Fischgräte) verfälscht werden. Die Entfernungsangaben müssen den direkten Entfernungen auf der Karte entnommen sein.

Nicht versetzt
Gegenrichtung nicht möglich, Kreuzen möglich)

Versetzt
(Gegenrichtung möglich, Kreuzen nicht möglich)

Gegenrichtung und Kreuzen möglich.
Bei Kreuzungen und Einmündungen mit Fahrbahnteilern bzw. Verkehrsinseln ist jede Einmündung als eigene Straße zu betrachten.

Koordinatenangaben
Bei Koordinatenangabe ist zu erläutern, um welches Koordinatennetz es sich handelt. Die Punktbestimmung hat durch den Rechts- und den Hochwert zu erfolgen.

Chinesenrallye und Fischgräte
Beim Fahren nach Karte muss jede in der ausgeschriebenen Karte ersichtliche Kreuzung oder Abzweigung angegeben sein. Andernfalls ist anzugeben, welche Straßen und Wege zu zählen sind (z. B. Chinesenrallye nach Generalkarte, nur rote und gelbe Straßen).
Beim Fahren nach Natur sind ebenfalls alle abzweigenden Wege anzugeben. Andernfalls ist zu erläutern, welche Wege benutzt werden (z. B. Fischgräte nach Natur, nur befestigte Straßen und Wege wie Asphalt, Beton, Kopfstein). Bei zusätzlichen Kilometerangaben ist zu erläutern, ob sie der Karte oder der Natur entnommen sind. Hierbei muß nicht jede Abzweigung aufgeführt werden, jedoch sollten die Abstände der einzelnen Symbole nicht zu groß werden. Auf eine kilometrierte Chinesenrallye oder Fischgräte ist unbedingt in der Ausschreibung hinzuweisen. Eine unkilometrierte Chinesenrallye oder Fischgräte nach Natur ist nur bei Tagesfahrten zulässig.

Überlappungen
Jegliche Überlappung, ob in gezeichneter Form oder bei abzuzeichnenden Aufgabenstellungen, muß klar erkenntlich sein und mind. 2 mm betragen.

Kreuzen, Gegenrichtung
a) nach Karte
an höhengleichen Kreuzungen und Abbiegungen ohne in der Karte erkennbarer Fahrbahnteiler ist Gegenrichtung nicht möglich. Gegenverkehr ist erst bei ganz versetzten Straßen im Kartenbild möglich. (Beispiel: oben)
b) bei Aufgaben nach Natur ist immer von der tatsächlich befahrenen Linie (Längsachse des Fahrzeuges beim Fahren nach STVO) auszugehen. Ähnliche Aufgabenstellungen müssen sinngemäß bewertet werden.

Mobilfunk- und Fernsprecheinrichtungen, Computer, Navigations- oder ähnliche Systeme dürfen während einer Orientierungsfahrt nicht benutzt werden.


Viele weitergehende Infos und Erklärungen findet man auch im NAVC-Wiki






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23.2.2016

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Publiziert am: 2009-01-22 (10039 mal gelesen)

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