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NAVC Motorsport - Ori-Reglement -




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[Rallye] [Rundstreckenrennen] [Slalom] [Bergslalom] [Heckmocup] [Orientierungsfahrten] [Kartslalom] [Kartrennen] [Fahrzeugbestimmungen] [Teilnehmer]


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Orientierungsfahrten beinhalten das Befahren einer vorgegebenen Streckenführung unter Berücksichtigung von festgelegten Fahrzeiten. Die Durchschnittsgeschwindigkeit ist den örtlichen Verhältnissen anzupassen. Sie darf für die Gesamtveranstaltung einen Schnitt von 35 km/h für die Gruppe A bzw. 25 km/h für die Gruppe B nicht überschreiten und zwischen zwei aufeinanderfolgenden Zeitkontrollen nicht über 40 km/h und nicht unter 20 km/h liegen, soweit die Erlaubnisbehörde keine anderen Anweisungen gibt.
Veranstaltungen, die den vorgegebenen Rahmen in Streckenlänge und Schnitt überschreiten, bedürfen einer gesonderten Genehmigung durch die NAVC Sportabteilung.

Strecke
Unter Strecke versteht man den von den Teilnehmern einzuhaltenden Verbindungsweg vom Start bis zum Ziel einer Veranstaltung. Sie muß bei der hierfür zuständigen örtlichen Behörde (Landkreis, Reg.-Präsident usw.) zur Erteilung der Erlaubnis zur Durchführung der Veranstaltung vorgelegt werden.
Die in der Erlaubnis gemachten Auflagen sind zu beachten und den Teilnehmern am Start an der Anschlagtafel bekanntzugeben. Stark befahrene Straßen sind möglichst zu meiden oder nur kurz zu benutzen. Auch Verbindungsetappen müssen nach festgelegter Strecke gefahren werden. Dem Veranstalter wird empfohlen, auf extreme Gefahrenstellen im Fahrauftrag hinzuweisen.

Fahrtunterlagen
Mit den Fahrtunterlagen bekommt jeder Teilnehmer eine Beschreibung der zu befahrenden Strecke. Die Fahrtunterlagen (Aufgabenstellung) müssen gut leserlich sein. Die Schwierigkeiten sollen im Lösen und nicht im Lesen und Deuten der Aufgaben liegen. Verbindliche Vorschriften über die Strecke dürfen nur in den Ausführungsbestimmungen und im Fahrtauftrag stehen.
Zusätzliche Ausführungsbestimmungen müssen bei der Papierabnahme ausgegeben werden. Der Fahrtleiter hat unbedingt dafür zu sorgen, daß die Fahrtunterlagen bis zu ihrer Aushändigung an die Teilnehmer streng geheim bleiben und nur einem kleinen Kreis von Funktionären bekannt sind. Hierzu gehört auch, daß die Kontrollorgane erst kurz vor dem Start und ohne Kontaktaufnahme mit den Teilnehmern eingewiesen werden. Die Fahrtunterlagen können am Start oder an Streckenkontrollen (ZK´s oder DK´s) ausgegeben werden. Bei der Ausgabe an Streckenkontrollen müssen deren Standorte genau beschrieben werden mit dem Hinweis, an welchen Kontrollen zusätzliche Fahrtunterlagen ausgegeben werden.

Kontrollstellen
Kontrollstellen überwachen das Einhalten der vorgeschriebenden Fahrtstrecke und die vorgegebene Fahrtzeit. Es gibt hier die Möglichkeit von besetzten und unbesetzten Kontrollen. An besetzten Kontrollen, die durch Stellschilder in einer Größe von mindestens 30 x 40 cm zu kennzeichnen sind, ist die Bordkarte abstempeln zu lassen. Unbesetzte Kontrollen bestehen aus Schildern, die mindestens 30 x 40 cm groß sind und mindestens 20 cm hohe, zweistellige Zahlen haben. Ein Muster ist am Start auszuhängen. Die Zahlen sind vom Teilnehmer in das nächste freie Feld seiner Bordkarte einzutragen. Um einen Austausch oder ein Nachholen von unbesetzten Kontrollen zu unterbinden, muß spätestens nach 5 unbesetzten eine besetzte Kontrolle folgen; maximal 3 Selbststempler pro Veranstaltung sind erlaubt.
Alle Kontrollen müssen auf der rechten Straßenseite stehen (außer an "Ori-Ecken", wenn die landschaftliche Gegebenheiten dies erfordern), wobei die Schilder der unbesetzten Kontrollen deutlich sichtbar angebracht sein müssen. Besetzte Kontrollen müssen verkehrsgünstig aufgestellt werden, d. h. sie dürfen nicht an unübersichtlichen Stellen wie Kuppen, Kurven o. Ä. stehen. So genannte "Doppelstempler", d. h. bei richtiger Fahrweise gibt die darauffolgende SK zwei Stempel in die Bordkarte, sind nicht erlaubt! Sogenannte "Wendekontrollen", d. h. Kontrollen nach deren Erreichen die Teilnehmer wenden müssen, dürfen sich nur auf Straßen/Wegen mit der gefahrlosen Möglichkeit zum Wenden befinden! Geschlossene Ortschaften (gleichzeitige, beidseitige Bebauung) sollten aus Umwelt- und Sicherheitsgründen ohne Kreisel und ohne ortsgebunden Überlappungen durchfahren werden (ausgenommen Berlin). Auf das Ruhebedürfnis der Anwohner ist unbedingt Rücksicht zu nehmen.
Bei den von der DAM genehmigten Wettbewerben sind einheitlich folgende Bezeichnungen für Kontrollen zu benutzen:
1. ZK = Zeitkontrolle.
ZK´s überwachen das Einhalten der vorgeschriebenen Fahrzeiten und bilden somit eine wichtige Wertunggrundlage. Ihre Standorte müssen im Fahrtauftrag so eindeutig angegeben werden, daß sie auch ohne Lösen von Fahrtaufträge gefunden werden können. Die laufende Veranstalterzeit kann vom Teilnehmer erfragt werden. Vorzeiten dürfen nur nach Passieren der Zeitkontrolle abgewartet werden.
Eine ZK darf keine DK oder SK sein.
2. DK = Durchgangskontrollen
DK´s überwachen das Einhalten der vorgeschriebenen Fahrstrecke. Ihre Standorte sind wie die der ZK´s anzugeben. An DK´s können weitere Fahrtaufträge ausgegeben werden.
3. SK = Sonderkontrollen (Orientierungskontrollen)
SK´s sind besetzte Kontrollen, die das Einhalten der vorgeschriebenen Streckenführung überwachen. Ihre Standorte sind nicht bekannt.
4. GZK = Geheime Zeitkontrolle
GZK´s sind Orientierungskontrollen, die zusätzlich einen vorgegebenen Fahrschnitt überwachen. Die Zeitwertung der GZK´s darf nur bei Punktgleichheit gewertet werden. Ihre Standorte sind nicht bekannt.
5. NK = Nummernkontrollen
NK´s sind unbesetzte Kontrollen, die das Einhalten der vorgeschriebenen Streckenführung überwachen. Sie sollen anstelle von SK´?s nur in Ausnahmefällen verwendet werden.

Wertung
Bei allen durch die DAM genehmigten Orientierungsfahrten ist ein einheitlicher Wertungsmodus vorgeschrieben. Hierbei besteht eine angemessene Relation zwischen der Kontrollenwertung und der Zeitwertung. Das genaue Befahren der vorgeschriebenen Strecke und das Finden der Kontrollen sollte die Hauptwertung bei einer Orientierungsfahrt sein.

Bewertung von Zeitkontrollen (ZK)
Die Zeitwertung hat so zu erfolgen, daß für eine Strecke zwischen zwei aufeinanderfolgenden Zeitkontrollen eine Idealzeit angegeben wird. Das Abweichen von dieser Idealzeit wird mit Zeitstrafen belegt. Es gibt nur eine Gesamtkarenz über die ganze Veranstaltung, mindestens 60 Minuten. Die letzte Möglichkeit, diese Zeit zu ändern, ist bei der Ausgabe der Fahrtunterlagen am Start. Zeitetappen unter 10 Minuten sind untersagt.

Strafpunkte:
Überschreiten der Karenzzeit an einer ZK = 100 Punkte
Überschreiten der Gesamtkarenzzeit an der Ziel ZK = Wertungsverlust
Auslassen einer Strecken-ZK = 100 Punkte
Auslassen der Ziel-ZK = Wertungsverlust
Gegen eine gegebene Idealzeit zu frühes Eintreffen an einer ZK, je Minute = 1 Punkt
Gegen eine gegebene Idealzeit zu spätes Eintreffen an einer ZK, je Minute = 0,5 Punkt
Die Zeitnahme hat so zu erfolgen, daß nur vollendete Minuten eingetragen werden.
Beispiel: 9.35 Uhr 58 Sek. = 9.35 Uhr, 9.36 Uhr 00 Sek. = 9.36 Uhr
Bei Neutralisation von Etappen (ZK - ZK) ist die Zeitwertung des jeweiligen Abschnittes ebenfalls zu neutralisieren. Die ZK muß jedoch innerhalb der vorgegebenen Karenz angefahren werden.

Bewertung von Kontrollstellen
Die Sonderkontrollen müssen in der vom Veranstalter vorgegebenen Reihenfolge in die Kontrollkarte eingetragen werden. Nachholen bzw. Vorholen von Kontrollen zwischen zwei aufeinanderfolgenden ZK`s wird mit Auslassen der jeweiligen Kontrolle bewertet. Es ist hierbei die für den Teilnehmer günstigste Bewertung anzusetzen. Es darf keine Kontrolle doppelt bestraft werden, d.h. es darf nur entweder Vorholen oder Auslassen oder Nachholen bestraft werden. Muß eine Kontrolle mehrfach angefahren werden, ist sie jeweils neu zu bewerten.
Vorholen = Das Anfahren einer Kontrolle zu einem früheren Zeitpunkt als es die Idealstrecke vorschreibt.
Auslassen = Das Nichtanfahren einer Kontrolle zu dem Zeitpunkt, an dem es die Idealstrecke vorschreibt.
Nachholen = Das Anfahren einer Kontrolle zu einem späteren Zeitpunkt als es die Idealstrecke vorschreibt.
Strafpunkte: Auslassen einer DK = 50 Strafpunkte
Auslassen einer SK = 10 Strafpunkte
Auslassen einer NK = 10 Strafpunkte
Die Bestrafung von Negativkontrollen und nicht geforderten Kontrollen ist erlaubt. Alle weiteren Einträge in der Bordkarte, die nicht zur Veranstaltung gehören, sind ebenfalls mit 10 Strafpunkten je Feld zu bestrafen.
Sonstige Bewertungen Kontrollkarte ändern oder beschädigen = Wertungsverlust
Hierunter sind mutwillige, vom Teilnehmer ausgeführte oder geduldete Einwirkungen auf die Kontrollkarte zu verstehen, die den Zweck verfolgen, den Veranstalter bei der Wertung zu täuschen.
Verlust der Kontrollkarte = Wertungsverlust
Bei Punktgleichheit zählt zunächst die längere strafpunktfreie Strecke ab Start, dann eine eventuell vorhandene GZK, die sekundengenau gewertet werden muß oder/bzw. eine Sonderprüfung aus dem Bereich Turnier.

Auswertung
Der Veranstalter hat nach dem Eintreffen der Teilnehmer am Ziel schnell gewissenhaft die Auswertung durchzuführen, die Wertungslisten zu erstellen und sie möglichst gemäß Ausschreibungszeitplan zum Aushang zu bringen. Der Aushangsort muß jedem Teilnehmer bekannt sein (Ausschreibung, Ausführungsbestimmungen, Aushang an Anschlagtafeln). Der Aushang darf nicht vorgezogen werden oder eher beendet werden, als es der Ausschreibungszeitplan vorsieht. Der Aushangbeginn ist durch Uhrzeitsvermerk auf dem Aushang zu kennzeichnen. Aus dem Ergebnisaushang muss jeder Teilnehmer die Zusammensetzung seiner Strafpunkte erkennen können. Sind nicht alle Kontrollen auf dem Aushang aufgeführt, so muß dem Teilnehmer auf Verlangen sofort Einblick in seine Kontrollkarte gegeben werden. Zusätzlich ist am Ziel bzw. am Ort des Aushanges eine Karte mit eingezeichneter Strecke und Kontrollen, sowie die Zusammensetzung der Startgruppen, sofort nach Eintreffen des letzten Teilnehmers in Wertung auszuhängen. Die Aushangzeit muß vom Sportkommissar abgezeichnet werden.

Preise Es müssen mindestens 30 % Preise an Fahrer und Beifahrer (gleiche Preise) vergeben werden. Die Vergabe der Preise hat bei Veranstaltungen mit einem Prädikat der DAM gruppenweise zu erfolgen.




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