Sportabteilung: aus der NAVC Sportabteilung:
Geschrieben vonRT auf Freitag, 12.Juni. @ 18:15:26 CEST
Unterstützt durch RT
Tipps zur Ausübung unseres Motorsportes
1. Alle Vorschriften zum Umgang mit der Corona Pandemie sind in Deutschland Sache der Bundesländer. Es ist für uns deshalb nicht möglich, verbindliche Empfehlungen zur Ausübung des Motorsportes zu geben, da die Regeln von Land zu Land sehr unterschiedlich sein können.
2. Trotzdem möchten wir unsere Ortsclubs mit ein paar Informationen versorgen.
Grundsätzlich müssen alle Veranstaltungen zusammen mit den zuständigen Genehmigungsbehörden auf ihre Durchführbarkeit überprüft werden. Vermutlich werden Hygienekonzepte, die Beschreibung von Schutzmaßnahmen und Sicherstellung der Abstandsregeln verlangt werden; auch eine Beschränkung der Personenzahl ist möglich. Sinngemäß gelten die Auflagen auch für den Trainingsbetrieb, bei uns in erster Linie die Kartslalomtrainings der Jugend betreffend. Für viele unserer Ortsclubs wird es schwierig sein, diese Auflagen zu erfüllen.
Ein Punkt der nicht außer acht gelassen werden darf, ist die Haftungsfrage. Der Vereinsvorstand haftet für die Einhaltung der Auflagen zur Eindämmung der Infektionsrisiken. Und das könnte weitreichende Folgen haben.
3. Wir empfehlen aus den vorgenannten Gründen allen unseren Ortsclubs, die sich nicht einhundertprozentig sicher sind, ihre sportlichen Aktivitäten bis 31. Juli 2020 herunterzufahren und abzuwarten, bis die Situation neu bewertet werden kann. In fast allen Bundesländern treten im 14-tägigen Rhythmus neue Verordnungen in Kraft, die Hoffnung darauf geben, daß im August die Normalität langsam zurückkehren könnte - wenn nicht irgendwo eine Kehrtwende neues Ungemach bringt!
4.Trotzdem können unsere Ortsclubs in der Sportabteilung alle Infos abrufen, die in der aktuellen Situation wichtig sind. Angefangen vom Muster eines "Hygienekonzeptes" bis zu "Handlungsempfehlungen und Schutzmaßnahmen".
5. Wenn wir den Zeitraum bis Ende Juli betrachten, bemühen sich derzeit die Veranstalter der Automobil- und Kart-Rundstreckenrennen um die Durchführung ihrer Rennen. Wir unterstützen diese Bemühungen so gut wir können.
6. Kurz zusammengefaßt nochmal das Wichtigste: Mindestabstand 1,5 Meter, kein direkter Körperkontakt; regelmäßiges Händewaschen; Desinfektion der gemeinsam genutzten Sachen und Sportgeräte; Maskenpflicht vor und nach dem Sport; Begrenzung der Teilnehmer-/Peronenzahl; Dokumentation der Teilnehmerdaten (Teilnehmerliste).
7.Der Deutsche NAVC hatte in den vergangenen Jahren für seine Ortsclubs, welche aktiv im Kartslalomsport mit der Jugend arbeiten, eine pauschale Trainings-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Die Kosten dafür lagen weit im vierstelligen Bereich für jedes einzelne Jahr. Auf Grund der außergewöhnlichen Situation und dem Wegfall aller Trainings bis dato, ist diese Absicherung im Jahr 2020 vermutlich nicht notwendig. Sollten einzelne Clubs trotz allem Trainings durchführen wollen, können sie diese gegen ein Entgelt von € 60,00 (incl. 19% Vers.St.) tagweise versichern. Anträge dafür können bei der NAVC Sportabteilung gestellt werden. Der Deutsche NAVC wird sich im Rahmen seiner Sportförderung mit 50% an den Versicherungskosten beteiligen. Auch bei diesem Thema möchten wir die Entwicklung bis Ende Juli 2020 abwarten, um dann gegebenenfalls neue Entscheidungen zu treffen.
Eure NAVC Sportabteilung
-> PDF
|
|
| |
|
Artikel Bewertung |
|
|
durchschnittliche Punktzahl: 4.5 Stimmen: 4
|
|
|
|
|