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NAVC Motorsport - Teilnehmer





[Rallye] [Rundstreckenrennen] [Slalom] [Bergslalom] [Orientierungsfahrten][Kartslalom] [Kartrennen] [Fahrzeugbestimmungen] [Teilnehmer]


Teilnehmer an einem von der DAM genehmigten Wettbewerb kann jede Person sein, die seit mind. 6 Monaten im Besitz einer entsprechenden gültigen Fahrerlaubnis bzw. seit 2 Jahren im Besitz einer Kartlizenz ist und sich ordnungsgemäß zum Wettbewerb gemeldet hat. Nach genau definierten Auflagen sind Sondergenehmigung möglich. Jugendliche, die bei ausgewählten Automobilslaloms und Rundstreckenrennen teilnahmeberechtigt sind, müssen das 16. Lebensjahr vollendet und einen speziellen Fahrerlehrgang, der von der NAVC-Sportabteilung überprüft werden muß, absolviert haben. Ebenso wird Karterfahrung und die Befürwortung durch den Jugendleiter vorausgesetzt. Der Start ist nur in den Klassen 1 und 2 bei Automobilslalom und in der Klasse 1 bei Rundstreckenrennen erlaubt.

Für Beifahrer entfällt die Bestimmung des Führerscheines, soweit sie sich nur als solche betätigen.

Jede natürliche Person kann den DAM-Sportfahrerausweis beantragen. Die internationale DAM-Fahrer-Lizenz wird erst ausgegeben, wenn der Antragsteller mindestens 500 Punkte für das Sportabzeichen seines Verbandes errungen hat.

Der Antragsteller muß mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit 6 Monaten im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B (Klasse 3) bzw. seit 2 Jahren im Besitz einer Kartlizenz sein. Antragsteller, die sich nur als Beifahrer betätigen wollen, müssen das 12. Lebensjahr, bei Rallyes das 14. Lebensjahr, vollendet haben. Für Jugendliche, die nur am Kart-Sport teilnehmen, beträgt das Mindestalter 8 Jahre. Bis zur Volljährigkeit des Antragstellers muß der Antrag vom gesetzlichen Vertreter mitunterzeichnet werden, der damit bekundet, daß gegen die Teilnahme des Antragstellers am Motorsport keine Bedenken bestehen.

Die Ausstellung eines Ausweises unter Pseudonym ist möglich. Dazu ist jedoch ein besonderer Antrag an die DAM notwendig. Gibt die DAM dem Gesuch des Antragstellers statt, so ist das Pseudonym bis zum Ende der Saison am 31.12 des Jahres zu führen. Die Gebühr für die Genehmigung eines Pseudonyms kann von der DAM für jedes Kalenderjahr neu festgelegt werden. DAM-Ausweis- bzw. Lizenzinhaber dürfen nur von der DAM registrierte Pseudonyme benutzen.

Die vorstehend genannten Unterlagen sind vom Veranstalter bei der Papierabnahme zu überprüfen.

Die DAM kann einem Antragsteller die Ausstellung eines Sportfahrerausweises ohne Angabe von Gründen verweigern.

Der Antragsteller verpflichtet sich, die bestehenden Sportstatuten der DAM anzuerkennen.

Die Gültigkeit eines Ausweises erstreckt sich auf das Kalenderjahr, für das er ausgestellt wurde.

Die Höhe der Ausstellungsgebühr kann für jedes Kalenderjahr von der DAM neu festgesetzt werden.

Der Geltungsbereich des Sportfahrerausweises erstreckt sich grundsätzlich auf die von der DAM genehmigten Wettbewerbe.

Die Inhaber von gültigen DAM-Ausweisen bzw. -Lizenzen erhalten einen Nachlass von Euro 2,50/5.- auf das Nenngeld (bei einigen Wettbewerben pro Team).

Von der Teilnahme in Wertung sind alle Sportwarte ausgeschlossen, die in der Ausschreibung der betr. Veranstaltung namentlich genannt sind.

Es können Mannschaften gemeldet werden. Die Mannschaft kann aus drei oder vier Fahrzeugen zusammengesetzt werden, wobei dann die drei besten Fahrzeuge gewertet werden.


Lizenzantrag| Meisterschaftsanmeldung -> Siehe "DAM Meisterschaften" der einzelnen Disziplinen| NAVC-Mitgliedsantrag


Viele weitergehende Infos und Erkl?rungen findet man auch im NAVC-Wiki








15.3.2013

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Publiziert am: 2009-03-25 (10127 mal gelesen)

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