Zielfahrt

Bei Ziel- und Sternfahrten handelt sich um rein touristische Fahrten ohne jede Zeitnahme. Genehmigungen von Sportbehörden sind für die Teilnehmer nicht erforderlich. Startorte, Startzeiten und Fahrstrecken können im Rahmen der jeweiligen Aufgabenstellungen frei gewählt und die Fahrten beliebig oft unterbrochen werden. Die Einhaltung der gesetzlich gültigen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist jedoch vorgeschrieben. Außerdem ist die Einhaltung der in der Veranstalter-Ausschreibung vorgegebenen Richtlinien natürlich bindend. Teilnahmeberechtigt sind in der Regel alle Fahrerinnen und Fahrer von Personenkraftwagen, Motorrädern und Mopeds; auch können Mit- oder Beifahrer teilnahmeberechtigt sein. Die Fahrerinnen und Fahrer müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein und die Fahrzeuge müssen ordnungsgemäß zugelassen, versteuert und versichert sein. 
Bei einfachen Ziel- und Sternfahrten genügt in der Regel das Anfahren der Zielkontrolle, die Abgabe der ausgefüllten Bordkarte sowie die Entrichtung des Nenngeldes. Zielfahrten werden meistens zu besonderen Anlässen oder zu bestimmten Städten und Orten durchgeführt. Der Startort ist meist frei wählbar, der Zielort vom ausrichtenden Club vorgegeben. 
Zielfahrten verfolgen den Zweck, die Teilnehmer mit den Besonderheiten der betreffenden Stadt, der Umgebung oder der Landschaft vertraut zu machen. Neben diesen rein touristischen Aspekten hat sich seit langem eine Veranstaltungsform herausgebildet, bei der spezielle Aufgaben zu lösen sind, wie etwa das Anfahren von Orten nach einem vorgegebene Kennwort. Für das Anfahren müssen entsprechende Beweise beigebracht werden, zum Beispiel Stempel von Polizei, Gaststätten oder Tankstellen. 
Von der DAM genehmigten Zielfahrten werden 5 Punkte für das NAVC Motorsportabzeichen vergeben.

Lothar Göhler

Für Ergänzungen steht dieses Formular bereit.
letzte Änderung 20.11.2008 by LG