DAM-Fahrerausweis / Int. DAM-Fahrer-Lizenz

Jede natürliche Person kann den DAM-Sportfahrerausweis beantragen. Die internationale DAM-Fahrer-Lizenz wird erst ausgegeben, wenn der Antragsteller mindestens 500 Punkte für das Sportabzeichen errungen hat.
Der Antragsteller muß mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit 6 Monaten im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B (Klasse 3) bzw. seit 2 Jahren im Besitz einer Kartlizenz sein. Antragsteller, die sich nur als Beifahrer betätigen wollen, müssen das 12. Lebensjahr, bei Rallyes das 14. Lebensjahr, vollendet haben. Für Jugendliche, die nur am Kart-Sport teilnehmen, beträgt das Mindestalter 8 Jahre. Bis zur Volljährigkeit des Antragstellers muß der Antrag vom gesetzlichen Vertreter mitunterzeichnet werden, der damit bekundet, daß gegen die Teilnahme des Antragstellers am Motorsport keine Bedenken bestehen.
Die Ausstellung eines Ausweises unter Pseudonym ist möglich. Dazu ist jedoch ein besonderer Antrag an die DAM notwendig. Gibt die DAM dem Gesuch des Antragstellers statt, so ist das Pseudonym bis zum Ende der Saison am 31.12 des Jahres zu führen. Die Gebühr für die Genehmigung eines Pseudonyms kann von der DAM für jedes Kalenderjahr neu festgelegt werden. DAM-Ausweis- bzw. Lizenzinhaber dürfen nur von der DAM registrierte Pseudonyme benutzen.
Die DAM kann einem Antragsteller die Ausstellung eines Sportfahrerausweises ohne Angabe von Gründen verweigern.
Der Antragsteller verpflichtet sich, die bestehenden Sportstatuten der DAM anzuerkennen.
Die Gültigkeit eines Ausweises erstreckt sich auf das Kalenderjahr, für das er ausgestellt wurde.
Die Höhe der Ausstellungsgebühr kann für jedes Kalenderjahr von der DAM neu festgesetzt werden und beträgt z.Zt.(Stand 2017) für den DAM Fahrerausweis, bei gleichzeitiger Mitgliedschaft im NAVC, 40.- Euro. In diesem Betrag ist die Gebühr für das Handbuch bereits enthalten.
Der Geltungsbereich des Sportfahrerausweises erstreckt sich grundsätzlich auf die von der DAM genehmigten Wettbewerbe.
Die Inhaber von gültigen DAM-Ausweisen bzw -Lizenzen erhalten einen Nachlass von Euro 2,50/5.– auf das Nenngeld [bei einigen Wettbewerben pro Team].
 

Lizenzantrag
 

Für Ergänzungen steht dieses Formular bereit.
letzte Änderung: 8.12.2016 by RT