Der NAVC gilt nicht umsonst als der sportlichste unter den deutschen
Automobilclubs. Bereits bei seiner Gründung war der Grundgedanke,
den Sportfahrern einen Motorsport zu bieten, an dem jedermann, ohne die
sogenannte „Zerreißprobe für Mensch und Maschine“, ohne Spezialfahrzeuge
und ohne größeren finanziellen Aufwand teilnehmen kann. Schon
im Jahr 1966 wurden deutsche Meisterschaften im Turniersport,
für Orientierungsfahrten und Slaloms
ausgeschrieben.
Aufgeschreckt durch die motorsportlichen Aktivitäten des NAVC erschien nun die damalige ONS auf dem Plan und stellte ihren Alleinanspruch für den Automobilsport in Deutschland heraus. Die ONS verbot ihren Ausweisfahrern, bei sogenannten „wilden Veranstaltungen“, so bezeichnete man damals alle Motorsportveranstaltungen, die nicht von der ONS genehmigt waren, teilzunehmen. Dagegen klagte der nac und gewann auch die erste Instanz. In der zweiten Instanz wurde der nac Erfolg wieder aufgehoben und es blieb als Kuriosum zu verzeichnen, dass das erkennende Gericht in seinen Entscheidungsgründen klar aussprach, das die ONS nicht die oberste nationale Sportkommission für den Automobilsport in Deutschland ist, dass ihr aber nicht verboten werden könne, trotzdem diese Bezeichnung zu führen. Um mit diesen Querelen endgültig Schluss zu machen, gründete
am 4. November 1967 der nac zusammen mit dem Deutschen Moto Cross Verband
(DMCV) die „Deutsche Amateur Motorsport-Kommission“ (DAM), die sich zum
Ziel setzte, die Koordinierung und Reglementierung des Deutschen Amateur
Motorsports zu steuern und zu überwachen.
Die Präsidiumsmitglieder der DAM finden Sie hier: DAM |
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letzte Änderung: 10.3.2017 by RT |