NEUES und ?nderungen im DAM Motorsport f?r die Saison 2012
Datum: Mittwoch, 25.Januar. @ 07:39:15 CET
Thema: Motorsport: allgemein


Am 7. Januar trafen sich die Automobilsportkommission (ASK) der DAM und die Sportleiter der NAVC Landesverb?nde zu ihrer allj?hrlichen gemeinsamen Tagung, um die Antr?ge aus der Sportfahrertagung durchzuarbeiten und eventuell sich daraus ergebende ?nderungen in Reglement und Sportstatut zu beschlie?en.

Bereits am Vortag hatten sich zwei Arbeitskreise, jeweils bestehend aus den Mitgliedern der ASK und kompetenten Vertretern der Veranstalter, ?ber Verbesserungen und Weiterentwicklungen beim Ablauf von Berg- und Rallyeveranstaltungen Gedanken gemacht und die Ergebnisse an die ASK- und Sportleitertagung weitergegeben. Zum einen Teil flossen diese Ergebnisse direkt in die Samstagstagung ein, zum Zweiten wurden Vorgehensweisen und Verhaltensregeln bei den Durchf?hrungen der Veranstaltungen abgesprochen und festgelegt, die allen Teilnehmern und Veranstaltern zugute kommen und ?ber die Sportabteilung verbreitet werden. ?berraschend schnell und harmonisch verlief dann die Vergabe der Meisterschaftspr?dikate und die dazugeh?rige Terminkoordination. Jetzt aber der Reihe nach:

1. Wie von den Sportfahrern in Suhl angeregt, d?rfen die Veranstalter von BM-L?ufen erstmals seit vielen Jahren die Nenngelder ?ber eine bestimmte Grenze anheben. Auf Grund der in den vergangenen Jahren erheblich verl?ngerten Strecken ist dies auch mehr als gerechtfertigt.

2. Alle im DAM Motorsport eingesetzten Fahrzeuge m?ssen k?nftig mit Abschleppvorrichtungen vorne und hinten ausger?stet sein.

3. ?berrollk?fige und Zellen m?ssen in allen Sportarten, in denen sie zwingend vorgeschrieben sind, mindestens mit einem einfachen Flankenschutz auf der Fahrer- und Beifahrerseite ausger?stet sein.

4. Die Anwendung der Parc-ferm? Bestimmungen wird im Motorsporthandbuch auf einen Punkt
zusammengefa?t und zum Teil neu definiert. Grunds?tzlich sind die Bestimmungen aber ausreichend.

5. Die Reifenbestimmungen bei Rallyeveranstaltungen werden im Handbuch deutlicher definiert. Grunds?tzlich sind nur Reifen mit Stra?enzulassung erlaubt, die auch in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind. Einzige Ausnahme w?ren Veranstaltungen, bei denen ?ber die Ausschreibung Servicepl?tze (zum Reifenwechsel) vor und nach den WPs bekanntgegeben und ausgewiesen werden. Nachdem sich aber alle Veranstalter der RM einig waren, da? es derartiges in der Saison 2012 nicht geben wird, kann das Thema einstweilen zu den Akten gelegt werden. Es ist also weiterhin so, da? Arbeiten am Teilnehmerfahrzeug auf der Strecke, au?er durch Fahrer und Beifahrer, als fremde Hilfe angesehen werden und zum Wertungsausschlu? f?hren. Der Veranstalter definiert genau, wo Service am Fahrzeug erlaubt ist. Zur Erleichterung von Kontrollen ist es den Veranstaltern erlaubt Reifen zu markieren oder sog. Reifenkarten zu verwenden.

6. Der Aufbau von Schikanen in Rallye-WPs hat so zu erfolgen, da? eine deutliche Reduzierung der Geschwindigkeit erzwungen wird. Schikanen d?rfen zu keiner zus?tzlichen Gef?hrdung f?r die Teilnehmer werden. Sie m?ssen gut sichtbar und deshalb auch ausreichend hoch sein. Wenn eine Schikane lediglich die Fahrdynamik aus dem Gleichgewicht bringt, ist sie absolut fehl am Platz! Beton als Material zum Bau von Schikanen ist verboten.

7. Abfahren bzw. Besichtigen der Rallye-WPs geh?rt zur Veranstaltung und ist nur mit dem Wettbewerbsfahrzeug erlaubt. Auf die Vorschrift zum zweimaligen Abfahren der WPs zum Besichtigen wird in Zukunft wieder verzichtet.

8. Breiten Raum nahm die Diskussion ?ber die Handhabung der Starterlaubnis Jugendlicher und den dazugeh?rigen Haftungsverzicht ein. Beides mu? von allen Erziehungsberechtigten unterschrieben sein. Die NAVC Sportabteilung hatte bei der Sportfahrertagung angeboten, in Zusammenarbeit mit den LV Sportleitern die Verwaltung der Jahresformulare zu ?bernehmen. Das Sportleitergremium konnte sich nicht einhellig f?r diese L?sung erw?rmen, weil einige Veranstalter in ihren Landesverb?nden eine zu gro?e Unsicherheit in der Handhabung sahen. Somit m?ssen, zumindest auf breiter Basis, die entsprechenden Formulare immer im Original beim Veranstalter vorgezeigt und hinterlegt werden. Bei der Siegerehrung werden sie dann wieder zur?ckgegeben. Regionale L?sungen dieses Problems auf dem ?kleinen Dienstweg? sind nicht verboten. Die Handhabung hat aber mit ?u?erster Sorgfalt zu erfolgen!

9. Ein Riesenschritt in neue Gefilde wurde im Kartslalomsport getan. Ab sofort werden bei allen Veranstaltungen drei Viertaktklassen ausgeschrieben. Die Klasse 20 ist Jugendlichen bis 12 Jahren und Honda Motoren bis 200 ccm vorbehalten. Die Streckenl?nge betr?gt bis 500m. Die Klasse 21 wird mit den gleichen Vorgaben ab 12 Jahren gefahren. ?Tuning? ist in beiden Klassen verboten. F?r die Klasse 22 betr?gt das Mindestalter 16 Jahre, es wird mit Honda Motoren bis 400 ccm gefahren. Streckenl?nge ?ber 500m, ?Tuning? erlaubt. Mit diesen neuen Klassen haben alle Veranstalter die M?glichkeit, Teilnehmer aus anderen Verb?nden, die schon seit Jahren mit Honda Motoren diesen Sport betreiben, zu unseren Kartslaloms einzuladen. Um notwendige n?here technische Definitionen, sollten solche erforderlich sein, wird sich der Kartausschu? der DAM k?mmern. Ver?ffentlichung erfolgt zun?chst im Motorsporthandbuch 2012 und dann in den Clubmedien.

10. Die Streckenl?ngen f?r die Klassen 18a, 19a und 21 k?nnen auf Antrag auch ?ber 500m betragen. Dieser Passus wurde f?r die Klasse 21 in Michelsrombach anders beschlossen, ist aus abwicklungstechnischen Gr?nden und denen der grunds?tzlichen Gleichbehandlung aller Teilnehmer aber nicht anders machbar. Wegen der dann h?heren Versicherungsbeitr?ge ist das Nenngeld entsprechend anzupassen.

11. Der Kartausschu? erh?lt den Auftrag, alle in der Saison 2012 ausgeschriebenen Klassen im Kartslalomsport zu ?berarbeiten und die Anzahl, wenn m?glich, zu reduzieren. Das Ergebnis wird als Arbeitspapier der Sportfahrertagung 2012 vorgelegt werden.

Es ist zwar nicht NEU, aber trotzdem war es erforderlich, in Michelsrombach dar?ber zu reden und folgendes in Erinnerung zu bringen:
Grunds?tzlich wird darauf hingewiesen, da? bei allen Motorsportveranstaltungen sog. ?Online-Nennungen? ohne Originalunterschriften und Geldeingang absolut ung?ltig sind. Sie k?nnen als Willenserkl?rung der Teilnehmer angesehen werden, bei der betreffenden Veranstaltung an den Start zu gehen. Als Anmeldung und Auswahlkriterium zur Vergabe von m?glicherweise begrenzten Startpl?tzen k?nnen sie nur herangezogen werden, wenn das Nenngeld beim Veranstalter eingegangen ist. Sp?testens bei der Papierabnahme vor der jeweiligen Veranstaltung m?ssen alle erforderlichen Unterschriften auf dem daf?r vorgesehenen Nennformular im Original geleistet sein!
Die Veranstalter von Meisterschaftsl?ufen d?rfen den Nennungsschlu? f?r ihre Veranstaltung selbst festlegen. Er darf so weit nach vorne gelegt werden, da? eine chronologische und nach den Regeln sinnvolle Aufarbeitung des Nennungseinganges m?glich ist.
Bis zu diesem Datum d?rfen Nennungen eingeschriebener Meisterschaftsbewerber nicht abgelehnt werden. Die NAVC Sportabteilung stellt entsprechende Listen tagesaktuell, auch auf www.navc.de, zur Verf?gung.
Logischerweise kann die Ablehnung von Nennungen wegen zu hohen Starteraufkommens erst nach dem Termin f?r den Nennungsschlu? erfolgen.
NEU wiederum ist: Es ist den Veranstaltern erlaubt, eine Liste mit best?tigten Nennungen im Internet zu erstellen, die als Ersatz f?r schriftliche Nennungsbest?tigungen gilt. Diese Liste ist mit gro?er Sorgfalt zu f?hren und stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Sie mu? alle erforderlichen Daten enthalten, das Datum der letzten ?nderung mu? ersichtlich sein. Die Regelung gilt vorerst f?r die Saison 2012, eine Verl?ngerung ist von der Handhabung durch die Veranstalter abh?ngig.

Wir w?nschen allen Veranstaltern und Teilnehmern eine erfolgreiche und unfallfreie Saison 2012.

JL







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