Aus der Sportabteilung:
Datum: Dienstag, 20.Oktober. @ 07:42:38 CEST
Thema: Motorsport: allgemein


Gerzen, im September 2009

Das DAM Sportgericht mu?te sich in seiner letzten Sitzung mit einer Folge von Vorg?ngen und Abl?ufen befassen, die sehr komplex waren. Wir glauben, da? es aus vielerlei Gr?nden sinnvoll ist, das Ergebnis zu ver?ffentlichen und zu interpretieren.

Bei einem DAM Automobil-Slalomwettbeweb legte ein Teilnehmer aus der Gruppe 2 gegen einen Teilnehmer aus der Gruppe 1 Protest ein.
Anm. d. Sportabt.: Diese Vorgehensweise ist erlaubt und st?tzt sich auf Seite 37, Abschnitt G Pkt. 1 des Handbuches 2009. Ob dieser Passus f?r die Zukunft etwas enger gefa?t werden soll, wollen wir bei der Sportfahrertagung 2009 in Suhl zur Diskussion stellen.
Protestgrund war die Verwendung nicht erlaubten Zubeh?res am Fahrzeug. Der Protest wurde bereits vor der Parc-Ferm?-Zeit (Parc-Ferm?-Zeit = 30 Min. nach Zieldurchfahrt des letzten Fahrzeuges der Klasse) ansonsten vorschriftsm??ig eingereicht. Der zust?ndige Sportkommissar gab dem Protestf?hrer recht, weil das Fahrzeug des Beklagten mit dem beanstandeten Zubeh?r nicht ab Werk zu beziehen war oder ist. Vielmehr ist es so, da? f?r dieses Zubeh?r (es ging um Felgen) eigens Betriebserlaubnisse beantragt wurden bzw. eine nachtr?gliche Eintragung in die Fahrzeugpapiere erforderlich war und ist. Derartiges Zubeh?r ist nach jetzigem Reglement in der Gruppe 1 keinesfalls erlaubt. Der Sportkommissar entschied vom Sachverhalt her also vollkommen richtig. Der Teilnehmer aus der Gruppe 1, nennen wir ihn ab hier einfach ?X?, wurde aus der Wertung genommen.

X war damit allerdings nicht einverstanden und legte form- und fristgerecht Berufung gegen die Entscheidung des Sportkommissars ein. Damit bekam er auch Recht, der entscheidende Punkt war, da? der Protest nicht in der vorgeschriebenen Zeit (Parc-Ferm?-Zeit) eingereicht wurde. Das bedarf jetzt allerdings einer Erl?uterung:


  • Der Protestf?hrer, nennen wir ihn ab hier ?Y?, war der Meinung, er m?sse den Protest nach Handbuch Seite 37, Punkt 3, Abs. d) einreichen. Er sah die Zulassung des Fahrzeuges durch den techn. Abnehmer als Entscheidung an, gegen die er nach diesem Passus sofort protestieren solle wenn er mit der Teilnahme des Fahrzeuges von X nicht einverstanden ist. Damit irrte Y, f?r diesen Fall w?re der Absatz b) des gleichen Punktes auf Seite 37 relevant gewesen.
    Begr?ndung: Der Absatz d) beschreibt lediglich einen Vorgang zwischen einem Teilnehmer mit seinem Fahrzeug und dem techn. Abnehmer. Das hei?t, wenn ein Teilnehmer gegen eine Entscheidung des techn. Abnehmers, die sein Fahrzeug betrifft, protestieren will, mu? er das sofort nach Bekanntgabe dieser Entscheidung tun; also nicht erst fahren, sehen wie?s ausgeht und dann protestieren.
  • Y h?tte nach Absatz b) in der Parc-Ferm?-Zeit protestieren m?ssen. Das ist auch logisch, sonst m??ten immer alle Teilnehmer bei den techn. Abnahmen anwesend sein und diese Abnahmen generell ?ffentlich vor gro?em Publikum durchgef?hrt werden. Es k?nnte wahrscheinlich nie bewiesen werden, wann denn die Protestgr?nde bekannt geworden sind und wann dann h?tte Protest eigereicht werden m?ssen. Deshalb die einfache Regelung nach Abs. b) Punkt 3 Seite 37 Handbuch 2009!
  • Y ist also bei der Einreichung seines Protestes einem Irrtum verfallen, der Protest war abzulehnen, die Protestgeb?hr verf?llt. Anzumerken ist, da? die Einhaltung von Fristen in unserem Sport eine wichtige Voraussetzung ist. Un?bersehbares Chaos w?re andernfalls vorprogrammiert.

Die Entscheidung des Sportgerichtes ist also nachvollziehbar richtig. Es ergibt sich, da? der Teilnehmer X wieder in Wertung zu nehmen ist.

An diesem Punkt tritt jetzt aber ein Problem auf:
X ist mit nicht erlaubten Felgen gefahren, das steht zweifelsfrei fest. Diese Tatsache kann und soll nach Handbuch 2009, Seite 41, Punkt 3 nicht ungestraft bleiben. Dem Sportgericht standen verschiedene M?glichkeiten nach Punkt 2, Seite 41, offen. Es entschied auf eine Geldstrafe von ? 150,--

Wir hoffen mit diesem Statement den ganzen Vorgang f?r jedermann nachvollziehbar dargestellt zu haben und jetzt endg?ltig allen Spekulationen und Vermutungen den Boden entzogen zu haben. Auch glauben wir, da? das Urteil gerecht ist und allen Belangen Rechnung tr?gt.

Ihre NAVC Sportabteilung





Dieser Artikel kommt von Deutscher NAVC
http://www.navc.de/phpnuke

Die URL für diesen Artikel ist:
http://www.navc.de/phpnuke/modules.php?name=News&file=article&sid=627