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Motorsport: allgemein Sportabteilung: Änderungen und Neues im NAVC Motorsport 2014
Geschrieben vonRT auf Mittwoch, 22.Januar. @ 15:22:34 CET
Unterstützt durch RT

Am 4. Januar trafen sich die NAVC Landesverbandssportleiter und die ASK der DAM im hessischen Michelsrombach, um die Weichen für eine schöne und erfolgreiche Saison 2014 zu stellen. Zunächst wurden die Wünsche der Sportfahrer behandelt, die sich aus der NAVC Sportfahrertagung auf dem Ringberg kristallisiert hatten.


Für die Gruppe 1 im Automobil-Rundstreckensport gibt es eine neue Klasseneinteilung. Sie erfolgt nach Leistung in PS und sieht folgende Abstufungen vor:

Klasse 1 bis 90 PS
Klasse 2 bis 125 PS
Klasse 3 bis 160 PS
Klasse 4 bis 200 PS
Klasse 5 über 200 PS

Diese Einteilung wurde von den Sportleitern und Mitgliedern der ASK im Einklang mit dem Vorsitzenden des neuen Ausschusses „Technik und Sicherheit am Fahrzeug“ einstimmig beschlossen. Es wurde aber auch betont, daß die ASK der DAM im Bedarfsfall jederzeit, auch während der laufenden Meisterschaft, eingreifen und Änderungen beschließen kann, wenn das nach so einem gravierenden Einschnitt ins Reglement notwendig werden sollte.

Der zweite große Punkt waren die von den bei der Sportfahrertagung anwesenden Rallyefahrern mehrheitlich gewünschten Leistungsbeschränkungen, speziell bei Turbofahrzeugen über sog. Lufteinlaßbegrenzer. Nach dem Einholen vieler Informationen und dem Abwägen aller Faktoren war das Gremium der Meinung, daß das in dieser Form mit dem derzeitigen Reglement nicht durchführbar ist. Die Hauptgründe sollen hier kurz erwähnt werden:
Im DAM Rallyesport eingesetzte Fahrzeuge müssen alle ordnungsgemäß zum Straßenverkehr zugelassen sein. Somit müssen auch alle Änderungen am Motor, welche die Leistung beeinflussen, eingetragen sein. Wenn die DAM nun reglementseitig in dieser Beziehung Vorschriften machen würde, wäre es wahrscheinlich so, daß viele Fahrzeuge keine reguläre Zulassung mehr bekommen würden, weil beispielsweise entsprechende Abgasgutachten nicht oder nur mit unzumutbarem finanziellen Aufwand zu beschaffen wären.
Diese Tatsache spannt aber im Umkehrschluß auch einen Schirm über das ganz bewußt einfach gehaltene Regelwerk der DAM. Es sind nämlich alle Leistungssteigerungen verboten, die nicht amtlich abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen sind. Und das begrenzt die Aktivitäten auf der einen Seite doch ganz gewaltig und führt andererseits zu dem logischen Schluß, daß man mit Fahrzeugen, mit denen man am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf, bei der DAM auch Rallyefahren können sollte. - Die expliziten Sicherheitseinrichtungen natürlich vorausgesetzt - Für Fahrzeuge mit 07er Zulassung gilt sinngemäß das gleiche; das heißt, sie müssen sich in dem Zustand befinden, der für die Zuteilung des 07er Kennzeichens ausschlaggebend war.
Damit die genannten Grundsätze auch tatsächlich ihr Wirkung erweisen können, ist eine entsprechende Kontrolle bei den technischen Abnahmen der Fahrzeuge erforderlich. Die ASK der DAM möchte sich umfassend darüber informieren, welche Fahrzeuge mit welchen Verbesserungen und Änderungen an den Start gebracht werden. Deshalb, und um auch später vielleicht die Arbeit der techn. Abnehmer zu erleichtern, müssen alle RM-Teilnehmer der Gruppe 3 Kopien ihrer aktuellen Fahrzeugpapiere zusammen mit der Meisterschaftsanmeldung an die Sportabteilung senden. Diese Aktion kann, wenn sie Erfolg verspricht, später auch auf die Gruppe 2 ausgedehnt werden.
Abschließend sei zu diesem Thema gesagt, daß alle hier genannten Faktoren nichts neues darstellen, sondern lediglich auf seit Jahrzehnten gültiges deutsches Recht bauen. Das soll uns Auftrieb geben und stolz machen, darauf, daß unser Verband in der Lage ist, ein Regelwerk zu installieren, das als Basis die bundesdeutschen Gesetze sieht und keiner immer umfangreicher und unverständlicher werdenden Dokumentationen bedarf. Und weil unsere Regeln einfach sind, werden wir in der kommenden Saison verstärkt darüber wachen, daß sie auch eingehalten werden!

Ähnliche Befürchtungen, was das Thema Auswüchse in der Leistungssteigerung betrifft, wurden auch bezüglich der Klasse 14 bei Bergveranstaltungen laut. Man war sich darüber einig, daß die Bergstrecken unserer Veranstalter nicht in allen Punkten den internationalen Sicherheitsbestimmungen (z.B. doppelte/dreifache Leitplanken) entsprechen, weshalb auch keine Formel- und Eigenbaufahrzeuge zugelassen sind. Unnötige Risiken sollen auch in Zukunft vermieden werden und die techn. Entwicklung in allen Klassen wird eingehend beobachtet werden. Unseren Fahrern konnte aber ein durchaus sicherheitsbewußtes Umgehen mit dem Thema bescheinigt werden, so daß ein Eingreifen zum jetzigen Zeitpunkt als nicht nötig erachtet wurde.

Ein klärendes Wort ist allerdings dringend zum Thema "Umgang mit den Social Medias" (Facebook & Co) nötig und so einigte man sich einstimmig auf folgendes Statement:
Der DAM Motorsport im Deutschen NAVC wird von demokratisch gewählten Funktionären aus der Mitte der aktiven Sportfahrer und NAVC-Mitglieder gelenkt. Die Gemeinschaft aus über 800 Inhabern von Fahrerausweisen und mehreren tausend passiven Motorsportlern, welche den ordnungsgemäßen Ablauf unserer Veranstaltungen garantieren, kann in dieser Art nur funktionieren, wenn sich alle Mitglieder loyal der Gemeinschaft gegenüber verhalten. Das hat in der Vergangenheit auch sehr gut funktioniert, wie die Erfolge im Aufbau der Rallye- und Rundstreckenszene sowie die Kontinuität bei Slalom und Berg eindrucksvoll belegen und soll vor allem auch in Zukunft so bleiben. Es muß deshalb unmißverständlich klargestellt werden, daß die DAM das Recht hat, einzelnen Personen, die durch verbandsschädigendes Verhalten auffallen, die Ausstellung von Fahrerausweisen und Lizenzen ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Nochmal zum Verständnis: Auch das ist nichts Neues, dieser Passus steht seit Jahrzehnten in unserem Motorsporthandbuch und ist durch Unterschrift von jedem Ausweisinhaber anerkannt. Er soll auch nicht konstruktive Kritik verhindern, von der unser Reglement lebt, aus der die vielen Verbesserungen der vergangenen Jahre hervorgegangen sind und die Fehlentwicklungen zu verhindern hilft. Das kann sie aber nur, wenn sie dort vorgetragen wird, wo sie hingehört, nämlich bei den zuständigen Personen unseres Verbandes und sicher nicht bei Facebook. Also, lange Rede, kurzer Sinn, die DAM soll weiterhin ein demokratisch und vor allem kameradschaftlich geführter Motorsportverband bleiben, in dem alle Mitglieder an einem Strang und vor allem in eine Richtung ziehen. So richtig nach dem Motto: Wenn's Ihnen bei uns gefällt, sagen Sie es weiter (auch in Facebook), wenn nicht, sagen Sie es uns! Was wir nicht brauchen, sind Zeitgenossen, die über die „neuen Medien“ bewußt Unwahrheiten verbreiten und offensichtlich das Bedürfnis haben, unserem Sport zu schaden.

Das waren die Punkte, die sehr viel Zeit in Anspruch nahmen, was allerdings in Bezug auf die Gewichtung auch gerechtfertigt erscheint. Relativ schnell kam man dann zu einstimmigen Ergebnissen zu folgenden Punkten:

1. Die allgemeine Bekleidungsvorschrift im DAM Motorsport wird folgendermaßen neu definiert: Das Tragen von körperabdeckender Kleidung (schulterbedeckendes Oberteil und lange Hose) sowie geschlossenes Schuhwerk ist vorgeschrieben.

2. Wenn eine Deutsche Amateur Meisterschaft der DAM bei Nennungsschluß (nicht Nachnennschluß) weniger als fünf Einschreibungen aufweist, wird die entsprechende Meisterschaft nicht durchgeführt.

3. Die Deutsche Amateur Kartslalommeisterschaft wird, wie schon in der Vergangenheit, wieder an einem Wochenende ausgefahren. Den Zuschlag zur Durchführung erhielten die Motorsportfreunde Tiefenbach. Eine Qualifikation der Teilnehmer über Landesverbandsmeisterschaften ist erforderlich. Details werden derzeit ausgearbeitet, wir gehen davon aus, daß es auch mit der "alten Variante" eine neue und interessante Meisterschaft werden wird. Termin für die fertige Ausschreibung: Letzte Woche im Februar.

4. Veranstalter von Meisterschaftsläufen können künftig auch Nennungen von Meisterschaftsbewerbern zurückweisen. Die Maßnahme muß bei der ASK unter Angabe von stichhaltigen Gründen beantragt und von dieser genehmigt werden.

5. Wenn eine Veranstaltung mit einer Kurzausschreibung bekanntgemacht wird, dann muß diese Kurzausschreibung alle für einen Teilnehmer wichtigen Punkte enthalten. Die NAVC Sportabteilung wird dazu noch detailierte Infos veröffentlichen.

6. Die Veranstaltertagung für BM-Veranstalter wird 2014 wieder durchgeführt. Es besteht Teilnahmepflicht zur Ausstellung/Verlängerung von entsprechenden Fahrtleiterausweisen. Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.
Eine Veranstaltertagung für RM-Veranstalter gibt es 2014 nicht, ein informelles Rundschreiben mit Bekanntgabe der Neuerungen und wichtigen Hinweisen wird verfaßt und versandt.

7. Die Hinterlegung von € 100,-- Kaution bei der Anmeldung zu RM und RSM mit der damit verbundenen Startplatzgarantie hat sich in der vergangenen Saison bewährt und wird ohne Änderung beibehalten. Die Details sind den jeweiligen Meisterschaftsausschreibungen zu entnehmen. Auch wenn dort vermerkt ist, daß in Ausnahmefällen eine Rückzahlung durch ASK-Beschluß möglich ist, selbst wenn der Teilnehmer die Meisterschaft nicht in Wertung beendet, so muß jedermann klar sein, daß das wirklich die Ausnahme darstellt und die „Latte“ dazu „sehr hoch liegt“.

Joseph Limmer
Vors. der ASK der DAM


 
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