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Motorsport: Rallye Sportabteilung: aus der Sportabteilung:
Geschrieben vonRT auf Donnerstag, 12.Februar. @ 17:33:21 CET
Unterstützt durch RT

ASK- und Sportleitertagung im hessischen Michelsrombach

Ausschreibung und Vergabe der DAM Meisterschaften 2015 - Aufarbeitung der Wünsche und Anträge aus der Sportfahrertagung in Suhl – Änderungen, Verbesserungen und Neues im Regelwerk der DAM


Am 3. Januar fand in Michelsrombach die alljährliche ASK- und Sportleitertagung statt, in deren Rahmen die Weichen für die neue Saison endgültig gestellt werden. Die Termine und Meisterschaften auf Bundesebene des Jahres 2015 wurden bereits veröffentlicht, die Ausschreibungen dazu in Kurzform sowie die zugehörigen Anmeldeformulare werden jetzt nach und nach erstellt und auf www.navc.de veröffentlicht.

Allgemein wurde über den Sinn von Streichläufen diskutiert, nachdem sich auch bei der Sportfahrertagung keine eindeutige Richtung zu dem Thema herauskristallisierte. So wurde ein Kompromiß gefunden und beschlossen, der nun für die Saison 2015 die Streichresultate zwar erheblich reduziert, aber nicht ganz abschafft. Für und Wider gibt es viel zu diesem Thema; schlußendlich setzte sich aber die Meinung durch, daß eine konstante Leistung auch eine entsprechende Würdigung verdient.

Bereits am Vortag trafen sich die Veranstalter der Läufe zur RM 2015 zu ihrer jährlichen Besprechung. Die Ergebnisse daraus wurden bereits veröffentlicht, weil der Start der Meisterschaft unmittelbar bevorsteht. Der Vollständigkeit halber sollen diese Dinge aber hier nocheinmal Erwähnung finden.

Die Einschreibegebühr zu allen Deutschen Amateur Motorsportmeisterschaften beträgt im Jahr 2015 bis zum Nennungsschluß € 30,--, danach bis zum Nachnennschluß € 40,--. Alle anderen DAM-Gebühren bleiben unverändert.

In allen Disziplinen werden Mannschaftsmeisterschaften ausgeschrieben. Die Wertung erfolgt nach DAM Meisterschaftspunkten; somit können sich Mannschaften aus Startern verschiedener Klassen und Gruppen bilden. Eine Mannschaft besteht aus max. vier Teilnehmern (Teams), die Zusammensetzung kann während der laufenden Saison nicht geändert werden. Bei jeder Veranstaltung werden die drei besten Einzelergebnisse einer Mannschaft zur Meisterschaftswertung herangezogen. Die Teilnehmer müssen nicht zwangsläufig auch in die betreffende Meisterschaft eingeschrieben sein, aber im Besitz eines DAM Fahrerausweises/Lizenz sein. Die Nennung der Mannschaft bei den einzelnen Veranstaltungen ist nicht notwendig, wird aber natürlich gerne gesehen. Ein Nachlaß von 50 % auf das Mannschaftsnenngeld wird seitens der Veranstalter gewährt. Die Einschreibegebühr zu allen Mannschaftsmeisterschaften beträgt einheitlich € 100,-- pro Mannschaft. Die Bezeichnung (Name) der Mannschft ist frei wählbar, unterliegt allerdings, ähnlich wie die Vergabe von Pseudonymen, der Aufsicht und Genehmigung durch die Sportabteilung. Die Mannschaft mit den meisten Meisterschaftspunkten am Saisonende erhält den Titel „Deutscher Amateur Mannschaftsmeister 2015“ in der entsprechenden Disziplin und den echt vergoldeten Meisterpokal. Die einzelnen Teilnehmer erhalten einen Erinnerungspreis. Es gelten die „Allgemeinen Meisterschaftsbestimmungen“ lt. DAM Motorsport Handbuch 2015 sinngemäß. Das heißt auch, daß zum Zustandekommen einer Meisterschaft die Meldung von fünf Mannschaften erforderlich ist.

Bei allen DAM Meisterschaften erhalten Teilnehmer, die Mitglied in einem Veranstalterclub sind und auf Grund ihrer Aufgabe/Tätigkeit bei der Veranstaltung nicht an den Start derselben gehen können, ihr Durchschnittsergebnis aus den anderen Meisterschaftsläufen gutgeschrieben. Sie müssen während der Saison für diesen Club starten. Diese „Orga-Punkte“ werden nur gewährt, wenn der Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung dem Sportkommissar eine entsprechende Liste mit den Namen aller betroffenen Personen übergibt, die dieser dann während der laufenden Veranstaltung überprüfen kann und nach der Veranstaltung abzeichnet und mit seinem Schlußbericht an die NAVC Sportabteilung sendet.

Die Einschreibekautionen zur Deutschen Amateur Rundstreckenmeisterschaft und zur Deutschen Amateur Rallyemeisterschaft werden beibehalten, ansonsten könnten die Startplatzgarantien nicht aufrechterhalten werden.

Zur besseren Transparenz und um technische Abnehmer bei ihren Aufgaben zu unterstützen, werden Formblätter erarbeitet, welche die Fahrzeuge und Teilnehmer während der Saison in der RM von Veranstaltung zu Veranstaltung begleiten. In der RSM ist diese Praxis bereits Usus und hat sich gut bewährt. Die von der Sportfahrertagung geforderten Fahrzeugüberprüfungen sind in diesem Maße nicht durchführbar. Allerdings sollen stichprobenartige Kontrollen durchgeführt werden, ähnlich dem, wie es sich bei Kartrennen seit Jahren bewährt hat.

In der Gruppe 1 des Automobil-Rundstreckensportes wird in der Saison 2015 ein Augenmerk auf die Entwicklung der Starterzahlen in der höchsten Leistungsklasse gelegt. Bei Bedarf wird hier eine zusätzliche Unterteilung vorgenommen.

Alle RM-Teilnehmer müssen Kopien ihrer Fahrzeugpapiere mit der Meisterschaftsanmeldung an die NAVC Sportabteilung senden, um die technische Abnahme bei den einzelnen Veranstaltungen zu erleichtern.

Wie bisher: Die Wertung der RM bleibt weiter in den drei Gruppen.
Neu: Die Klassensieger innerhalb der Gruppen werden zusätzlich geehrt. Sieger von Klassen mit fünf und mehr Plazierungen erhalten, wie die Gruppenmeister, den Geschenkgutschein zum Ringbergwochenende 2015! Bitte die Ausschreibung zur RM beachten.

Die Gesamtstarterzahl der RM 2015 ist auf 100 Teams beschränkt. Bei Erreichen dieser Zahl darf die NAVC Sportabteilung keine weiteren Nennungen annehmen.

Die Zahl der Vorausfahrzeuge ist auf drei Autos pro Rallye begrenzt.

Die bisher festgelegte Startreihenfolge darf auch in umgekehrter Form praktiziert werden. Nach welchen Regeln gefahren wird, muß in der Ausschreibung bekanntgegeben werden.

Die Vergabe von Zeitstrafen bei Nichtbeachtung bzw. fehlerhaftem Passieren von Schikanen ist in den Durchführungsbestimmungen zu regeln und zu definieren. Sie muß objektiv nachvollziehbar sein. Subjektive Beurteilungen sind nicht statthaft. Strafen sind direkt vor Ort durch den Einsatz geschulter Streckenposten (Sachrichter) schriftlich festzuhalten und zu dokumentieren. Sachrichterentscheidungen sind endgültig und nicht protestfähig, siehe DAM Motorsporthandbuch Abschnitt G, Pkt. 4. Der Ausschuß zu „Technik und Sicherheit am Fahrzeug“ wird sich auch in der kommenden Saison mit dem Thema der immer weiter steigenden Motorleistungen befassen und gegebenenfalls auch während der Saison vertretbare Eingriffe in das Reglement anstoßen.

Die Gruppe 3 bei Bergveranstaltungen wird nicht geändert. Die Klasse 14 bleibt in ihren Bestimmungen erhalten. Sog. „Silhouettenfahrzeuge“ können nicht der Klasse 14 zugeordnet werden. Das wurde auch bei der Sportfahrertagung 2014 in Suhl so beschlossen und soll hier nochmals bekanntgegeben werden.

Damit ein Trainingslauf als solcher anerkannt und den behördlichen Vorgaben Genüge getan wird, muß das Ziel erreicht werden. Den Teilnehmern muß bei Slalom- und Bergveranstaltungen auch im Training die gesamte Streckenlänge angeboten werden. Start- und Ziellinie sind mit doppelt gestellten oder größeren Pylonen, die sich im Wertungsbereich des Parcours / der Strecke (nicht bei Bergrennen) befinden, zu markieren. Zusätzliche Hinweise (Banner) sind erlaubt. Auf die Vermeidung von Gefahren für die Teilnehmer, besonders bei Kartslaloms, ist zu achten.

In der Saison 2015 werden DAM genehmigte Bergprüfungen und Bergrennen vom Wertungsmodus her wie Bergslaloms durchgeführt. – Also Eintagesveranstaltungen mit zwei, eventuell drei Wertungsläufen.

Definition Bergprüfung: Es handelt sich dabei um ein Bergrennen, in dessen Streckenverlauf zur Erhöhung der Sicherheit und zum Einbremsen nicht vertretbarer Höchstgeschwindigkeiten Elemente aus dem Slalombereich (ohne verbindliche Maßvorgaben) eingebracht werden. Tor- oder Pylonenfehler werden nach Slalomreglement bestraft. Die Bezeichnung „Rennen“ darf verwendet werden. Streckenlänge wie Bergslalom.

Definition Bergrennen: Dabei handelt es sich um ein Rennen, bergauf, auf einer festgelegten Strecke. Zum Einbremsen nicht vertretbarer Höchstgeschwindigkeiten können und sollen Schikanen in die Streckenführung eingebaut werden. Schikanen können aus Pylonen gebaut werden. Die Vergabe von Zeitstrafen bei Nichtbeachtung bzw. fehlerhaftem Passieren der Schikanen ist in den Durchführungsbestimmungen zu regeln und zu definieren. Sie muß objektiv nachvollziehbar sein. Subjektive Beurteilungen sind nicht statthaft. Strafen sind direkt vor Ort durch den Einsatz geschulter Streckenposten (Sachrichter) schriftlich festzuhalten und zu dokumentieren. Sachrichterentscheidungen sind endgültig und nicht protestfähig, siehe DAM Motorsporthandbuch Abschnitt G, Pkt. 4. Schikanen müssen immer so gebaut sein, daß sie eine erhebliche Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit erzwingen, ohne eine zusätzliche Gefährdung heraufzubeschwören.

Bei allen Bergveranstaltungen auf Höchstgeschwindigkeit (Bergslalom, Bergprüfung/Bergrennen) muß ein Rennarzt mit entsprechender Ausrüstung und einem ihm zur Verfügung stehenden Fahrzeug am Veranstaltungsort einsatzbereit sein. Ein RTW oder entsprechend aufgerüsteter KTW ist ihm zur Verfügung zu stellen. Ein für die Unfallrettung ausgebildeter Sanitäter (Rettungsassistent, Rettungssanitäter) hat zur Unterstützung des Arztes anwesend zu sein. Für die Bergung verunfallter Teilnehmer muß bei den genannten Veranstaltungen ein Fahrzeug mit Rettungsschere/-spreizer und geschulter Besatzung einsatzbereit sein. Neben den bisherigen Maßnahmen zum Feuerschutz muß dieses Einsatzfahrzeug über eine Ausrüstung zur Brandbekämpfung verfügen.
In langen Verhandlungen mit entsprechenden Sicherheitsstaffeln hat die NAVC Sportabteilung einen Weg gefunden, diese erhebliche Steigerung der Sicherheit für unsere Fahrer möglich zu machen. Finanziert wird das Ganze durch eine lediglich geringfügige Anhebung des Nenngeldes und eine Unterstützung aus dem Sponsorenpool der DAM. Einig war man sich in Michelsrombach darüber, diesen Sicherheitsstandard schnellstmöglich auf die DAM Rallyeveranstaltungen auszudehnen. Das Niveau ist dort aber sowieso schon in ähnlichem Rahmen.

Im Kartslalomsport werden die Klassen 19c und 19d zusammengelegt, es gibt künftig nur noch eine Klasse 19c, die mit Motoren bis 125 ccm ausgerüstet sein darf. Tuning ist in dieser Klasse in jeder Form erlaubt.

Bei den „Comerklassen“ wird durch Testfahrten die Einführung eines alternativen Motors geprüft, der neben dem bekannten Comer 80 gefahren werden soll. Über die Ergebnisse wird gegen Mitte der Saison berichtet werden.

Dieser Artikel wurde nach bestem Wissen verfaßt. Sollten trotzdem Fragen auftauchen, bitten wir um
Rücksprache mit der NAVC Sportabteilung.

Joseph Limmer
Vors. der ASK der DAM
NAVC Sportpräsident

Achtung:
Bezüglich der Kartklassen-Neuregelung bitte den Artikel vom 12. Februar 2015, hier auf www.navc.de
veröffentlicht, beachten!


 
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