NAVC Motorsport - Bergslalom-Reglement -
Seite: 1/2
[Rallye] [Rundstreckenrennen] [Slalom] [Bergslalom] [Heckmocup] [Orientierungsfahrten] [Kartslalom] [Kartrennen] [Fahrzeugbestimmungen] [Teilnehmer]
[Termine] [Ausschreibung] [Reglement] [Klasseneinteilung] [Meisterschaftsstand] [Aktuelles]
Vor der DAM genehmigte Slalomwettbewerbe auf einer Bergstrecke (Bergslalom) werden auf öffentlichen oder nichtöffentlichen gesperrten Straßen durchgeführt.
Die Streckenlänge muß mindestens 1000 m betragen, die Straße muß den Sicherheitsbestimmungen entsprechen.
Der Streckenaufbau hat so zu erfolgen, daß die Chancen für alle Automobile in etwa gleich sind und die Fahrkunst letztlich entscheidend ist. Es sind mindestens 10 Richtungsänderungen einzubauen. Als solche gelten folgende Aufgaben:
a) = einzelner Markierungspunkt, 1 Pylone (Bild 1)
b) = einzelne Tore aus 2 Pylonen (Bild 2)
c) = Torfolge (nur Bild 3a)
d) = Gasse, markiert durch mehrere seitlich aufgebaute Pylonen (Bild 4)
e) = Kurve, natürliches Hindernis, Abstände zu anderen Aufgaben (a bis d) bis zu 50 m
f) = Gerade max. 300 m, nur 1 x pro Strecke
g) = Folge von Markierungen in einer Linie, die wechselseitig zu durch fahren sind (Bild 5)
Die vorgenannten Aufgaben a) bis e) müssen mind. einmal enthalten sein.
Aufgabe g) darf nur gefahren werden, wenn Straßenbreite und Sicherheitsabstände dies zulassen.
Nächste Seite (2/2)
|