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NAVC Motorsport - Slalom-Reglement -




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Es muß sichergestellt sein, daß ausreichend Punktrichter eingesetzt werden, welche die Fahrer schriftlich und alleinverantwortlich in einer Kontrolliste notieren. Der Sportkommissar muß mindestens 1 Stunde vor der 1. Startzeit die Strecke abnehmen. Bei jeder Veranstaltung muß mindestens ein Rettungssanitäter mit entsprechender Ausrüstung mobil einsatzbereit sein. Funk- oder Telefonverbindung zur Leitstelle muß gewährleistet sein. Grundsätzlich darf sich nur 1 Teilnehmer auf der Strecke befinden. Ausnahme: Es dürfen sich dann 2 Teilnehmer auf der Strecke befinden, wenn eine Begegnung der Fahrzeuge ausgeschlossen werden kann (Sicherheitsabstand).

Der Start erfolgt mit laufendem Motor, Doppel- oder Mehrfachstart eines Fahrers, auch auf einem anderen Pkw, ist nicht zulässig. Ausnahme: Start mit PKW und Kart bei geändertem Streckenaufbau lt. Kartreglement. Die Fahrer müssen einen Schutzhelm (mit E-Prüfkennzeichen) tragen. Der Start hat klassenweise zu erfolgen. Die Ausschreibung muß die Angabe von festen Startzeiten der jeweiligen Klassen im Zeitplan enthalten. Die Fahrzeuge der Gruppe 3 sind etwa in der Mitte des Gesamtstarterfeldes einzuordnen. Ebenfalls wird empfohlen, nach dem Durchlauf einer Klasse hierfür den Aushang zu tätigen und eine klassenweise Siegerehrung durchzuführen, um den Startern der früheren Klassen die Wartezeit bis zum Ende der Gesamtveranstaltung zu ersparen. Eine ev. Mittagspause ist möglichst so zu legen, daß kein Teilnehmer benachteiligt ist.

Während eines Wettbewerbes darf die Strecke nicht geändert werden.

Zuschauerräume müssen deutlich abgegrenzt sein und sich im ausreichenden Sicherheitsabstand von der Strecke befinden.

Ein erneuter Start ist nur dann möglich, wenn im Falle höherer Gewalt ein Lauf abgebrochen werden muß. Ob höhere Gewalt vorliegt, entscheidet der Sportkommissar. Ein techn. Defekt gilt nicht als höhere Gewalt. Bei Pannen auf der Strecke ist diese unverzüglich zu verlassen.

Als Wertungsgrundlage dient Fahrzeit und die Strafzeit je eines Durchganges. Das bessere Ergebnis in einem der Läufe wird als Plazierungsergebnis bewertet.
Beispiel:
1. Durchgang Fahrzeit 1.24,22 + Strafzeit 10 Sek. = Gesamt 1.34,22
2. Durchgang Fahrzeit 1.22,53 + Strafzeit 20 Sek. = Gesamt 1.42,53
Im vorliegenden Fall ist der erste Durchgang für die Platzierung maßgebend. Bei Handzeitnahme hat diese mit drei Stoppuhren zu erfolgen. Bei Zeitgleichheit wird
der schnellere andere Lauf berücksichtigt.

Die genannten Wertungsaufgaben sind grundsätzlich nur durch Pylonen zu kennzeichnen. Der Streckenverlauf sowie die Verbindungsstrecken zwischen den Wertungsaufgaben dürfen nur durch Kart- oder Autoreifen, Strohballen oder Dachlattenabschnitte markiert sein. Die Markierungen müssen so deutlich sein, dass ein Verfahren unmöglich ist. Das Umwerfen oder Verschieben dieser Streckenverlauf-Markierungen wird nicht mit Strafsekungen belegt. Nach der Zieldurchfahrt muß die Auslaufstrecke mindestens doppelt so lang sein, wie die Entfernung zwischen der letzten richtungsändernden Pylone und der Ziellinie. Der Standort aller Pylonen muß durch Farbe markiert sein (Ummalen der Pylonen-Bodenplatte mit haltbarer Farbe). Start- und Ziellinie sind mit doppelt gestellten oder größeren Pylonen, die sich im Wertungsbereich des Parcours/Strecke (nicht bei Bergrennen) befinden, zu markieren. Zusätzliche Hinweise sind erlaubt. Auf die Vermeidung von Gefahren für die Teilnehmer, besonders bei Kartslaloms, ist zu achten. Verschiebungen der Pylone aus dem markierten Feld werden erst mit Strafpunkten belegt, wenn die Pylone das Feld verlassen hat.

Die Weisungen und Auflagen der Erlaubnisbehörde sind unbedingt zu erfüllen.

Die Platzverhältnisse sind unbedingt in der Ausschreibung zu beschreiben (z. B. Aspalt, Beton, Pflaster usw.)

Als Veranstaltungs-Bezeichnung ist die Zusatzbezeichnung Renn-Slalom etc. nicht statthaft.

Jeder Teilnehmer hat 3/4 Läufe frei; der 1. Lauf gilt als Trainingslauf, und es erfolgt hierzu keine Zeitnahme. Damit ein Trainingslauf als solcher anerkannt und den behördlichen Vorgaben Genüge getan wird, muß das Ziel erreicht werden. Den Teilnehmern muß die volle Streckenlänge zum Training angeboten werden. Dieser Lauf muß nicht unter Wettbewerbsbedingungen durchgeführt werden, aber die volle Streckenlänge aufweisen. Bei 2-Tages-Veranstaltungen können bis zu 3 Trainingsläufe gefahren werden.
Vom klassenweisen Start darf nicht abgewichen werden. Klassen mit weniger als fünf Fahrzeugen können vom Ablauf her zur nächsthöheren oder niedrigeren gelegt werden, wobei aber die kleinere Klasse immer zuerst startet. Die Startreihenfolge muß in allen 3/4 Läufen gleich sein. über Ausnahmen entscheidet der Sportkommissar.
Auch Teilnehmer, die bereits im Trainingslauf ausfallen, müssen in der Ergebnisliste aufgeführt werden.

Die Slalomstrecke muß nach dem Trainingslauf vom Teilnehmer zweimal/dreimal mit stehendem Strart durchfahren werden. Gewertet wird die Fahrtzeit zuzügl. der eventuellen Strafzeit. Daraus ergibt sich die Gesamtzeit pro Durchgang. Der bessere Wertungslauf/die beiden besseren Wertungsläufe (addiert) sind das Endergebnis des Teilnehmers.
Umgefahrene od.verschobene Pylone u. Wendemarkierung = 5 Sek. Strafzeit
Ausgelassene Streckenmarkierung (auch Spurgasse) = 15 Sek. Strafzeit
Werden Streckenteile mehrfach befahren und den Streckenposten ist es nicht möglich, eine umgefahrene Pylone rechtzeitig wiederaufzustellen, so darf der Lauf nicht wiederholt werden.
Die jeweilig anfallenen Strafsekunden werden nur einmal berechnet.
Überfährt ein Teilnehmer in einem Lauf die Ziellinie nicht, wird dieser als gefahren gewertet, jedoch nicht zur Wertung herangezogen.

Nach dem letzten Durchgang müssen alle Fahrzeuge der Klasse an dem vom Veranstalter vorgesehenen Platz zum "Parc fermé" abgestellt werden. Diese Fahrzeuge dürfen erst nach Ablauf der Protestfrist oder mit der Erlaubnis des Fahrtleiters und des Sportkommissars entfernt werden. Der Platz des „Parc fermé“ ist räumlich abzugrenzen, zu kennzeichnen und zu überwachen. Innerhalb des „Parc Fermé“ sind jegliche Arbeiten an den Fahrzeugen grundsätzlich verboten. Über Ausnahmen unter Aufsicht entscheidet der Sportkommissar. Die genaue Zeit von Beginn und Ende der Protestzeit ist festzuhalten. Die Protestzeit endet für alle Wettbewerbsfahrzeuge jeder Klasse zum selben Zeitpunkt. Den Anweisungen des Sportkommissars, der als Beauftragter der DAM fungiert, ist ebenso wie dem Fahrtleiter und dem durch Armbinden ausgewiesenen Sportwarten unverzüglich Folge zu leisten.
Zuwiderhandlungen führen zum Wertungsausschluß.

Sicherheitsbestimmungen
Feste u. natürliche Hindernisse im unmittelbaren Bereich der Streckenführung müssen in geeigneter Weise abgesichert sein (Strohballen, Reifen od. ähn.)


Viele weitergehende Infos und Erklärungen findet man auch im NAVC-Wiki






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24.3.2015

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Publiziert am: 2009-01-22 (10945 mal gelesen)

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