NAVC Motorsport - Slalom-Reglement -
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Von der DAM genehmigte Slalomwettbewerbe werden auf öffentlichen gesperrten Straßen oder Plätzen oder nichtöffentlichen gesperrten Straßen oder Plätzen durchgeführt. Die Streckenlänge muß mindestens 700 m betragen, bei Benutzung einer Straße muß diese den Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Sind an der Strecke Leitplanken vorhanden, müssen diese nach unten abgesichert sein. Gegebenenfalls ist vom Veranstalter ein Unterfahrschutz an den Leitplanken anzubringen.
Der Streckenaufbau hat so zu erfolgen, daß die Chancen für alle Automobile in etwa gleich sind und die Fahrkunst letztlich entscheidend ist. Es sind mindestens 10 Richtungsänderungen einzubauen. Als solche gelten folgende Aufgaben:
a) = einzelner Markierungspunkt, 1 Pylone (Bild 1)
b) = einzelne Tore aus 2 Pylonen (Bild 2)
c) = Torfolge (Bild 3a und 3b)
d) = Gasse, markiert durch mehrere seitlich aufgebaute Pylonen (Bild 4)
e) = Folge von Markierungen in einer Linie, die wechselseitig zu durchfahren sind (Bild 5)
f) = Wende, halbe Wende 90 Grad, ganze Wende 180 Grad (Bild 6a und 6b).
g) = Gerade max. 200 m, nur 2 x pro Strecke
Die vorgenannten Aufgaben a) bis e) müssen mind. einmal enthalten sein. Die Wenden dürfen nur eingebaut werden, wenn es die Strecke erfordert.
Eine Skizze der Strecke ist der Nennungsbestätigung beizufügen und/oder am Veranstaltungort öffentlich auzuhängen
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