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NAVC-Motorsport - Rundstrecke-Reglement -





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Von der DAM genehmigte Rundstreckenrennen werden auf permanenten Rennstrecken oder geeigneten gesperrten Straßen und Plätze durchgeführt. Die Renndistanz muß wenigstens 15 bis 20 km je Lauf betragen, soll 10 Runden nicht unter- und 20 Runden nicht überschreiten.

Jede Veranstaltung besteht aus freiem Training, Zeittraining und zwei Rennläufen. Der zweite Lauf kann über eine längere Distanz führen als der erste.
Beide Rennläufe werden separat nach DAM-Punkten gewertet und die Punkte zur Tageswertung addiert.
Wertungspunkte je Lauf:
20 x Platz in der Klasse
23 ----------------------------
Starter in der Klasse
Bei Punktgleichheit entscheidet das Zeittraining.

Die Nennung als Team (2 Fahrer) ist möglich. Teams, welche als solche in der Deutschen Amateur Rundstrecken Meisterschaft gewertet werden, müssen auch die gesamte Saison als Team starten. Ein Renntag pro Saison darf von einem Teilnehmer des Teams alleine bestritten werden, wenn der andere verhindert. ist. Dritte können nicht punkten. In allen Ausnahmefällen erhält jeder Fahrer nur die Punkte, die er in seinem Rennlauf erfahren hat. Bei Teams bestreitet immer der 1. Fahrer das Zeittraining und den ersten Wertungslauf, der 2. Fahrer den zweiten Wertungslauf. Maßgebend ist die offizielle Nennung zur jeweiligen Veranstaltung. Teams werden in allen Belangen den Einzelstartern gleichgestellt. Jeder Fahrer erhält die Hälfte der ausgelobten NAVC-Sportabzeichenpunkte.

Die Startaufstellung zum ersten Rennen erfolgt nach Zeittraining, zum zweiten Rennen nach Zieleinlauf des ersten Rennens.
Es herrscht absolutes Crash-Verbot! Unsportliches Verhalten, auch wenn von Streckenposten gemeldet, kann von der Rennleitung bis hin zum Wertungsausschluß bestraft werden.
Muß ein Rennen trotzdem wegen eines Unfalls abgebrochen werden, erfolgt
a) innerhalb der ersten Runde Neustart
b) bis 75 % Renndistanz Re-Start nach Zieldurchfahrt der letzten Runde
c) ab 75 % der Renndistanz normale Wertung (außer Verursacher)
Der/die Verursacher werden beim erneuten Start hinten angestellt. Zur Ermittlung der zurückgelegten Renndistanz ist immer das führende Fahrzeug maßgebend. Um in Wertung zu gelangen, müssen mindestens 50% der Renndistanz gefahren sein.

Die Fahrzeuge werden in Gruppen und Klassen eingeteilt.

Besondere Fahrzeugbestimmungen
Zusätzlich zu den bestehenden Bestimmungen für die Gruppe 1, 2 und 3 (Anhang II) müssen folgende Fahrzeugbestimmungen eingehalten werden.
1. Reifen sind freigestellt
2. Obligatorische Sicherheitsausrüstung
a) Batterie-Hauptstromschalter im Bereich der A-Säulen bzw. vor der Windschutzscheibe, von innen und außen zu betätigen, mit deutlicher Kennzeichnung
b) Wisch- und Waschanlage für Windschutzscheibe
c) Verbundglaswindschutzscheibe
d) Fensternetz (Nascar) im Bereich der Fahrertür muß am Überrollkäfig befestigt sein.
e) Ein Innen- und zwei Außenspiegel, die ungehinderte Sicht nach hinten gewährleisten
f) mindestens Hosenträgergurt
g) Überrollkäfig mit Flankenschutz
h) 2 kg Feuerlöscher im vorderen Fahrgastraum
i) Sicherheitstanks werden in allen Klassen dringend empfohlen
3. Karosserie und Beleuchtung
Scheinwerfer müssen mit Klarsichtfolie oder Band abgeklebt sein und sind auch in der Gruppe 2 vorgeschrieben.
Blinker vorne und hinten, sowie Bremsleuchten mit mindestens 21 Watt Leistung sind Pflicht, ebenso Abschleppvorrichtungen vorne und hinten.
4. Besondere Fahrzeugbestimmungen für die Gruppe 1:
a) Der Motor muss in allen seinen Anbauteilen dem Reglement der Gruppe 1 entsprechen.
b) Die gesamte Kraftübertragung muss serienmäßig sein, sie darf, auch in Teilen, aus einem anderen Fahrzeugtyp stammen, wenn sie ohne Änderungen und Anpassungsarbeiten verbaut werden kann und so zum Motor passt.
c) Alle Fahrwerkskomponenten sind freigestellt, die Anlenk- bzw. Befestigungspunkte müssen der Serie entsprechen.
d) Die Bremsanlage darf verbessert werden.
e) Die Rad-Reifenkombination ist freigestellt, sie darf die serienmäßige äußere Karosseriekontur nicht überragen.
f) Im Innenraum dürfen die brennbaren Teile bzw. Materalien entfernt werden. Türverkleidungen müssen erhalten bleiben, dürfen aber gegen Alublech ersetzt werden. Das Armaturenbrett muss erhalten bleiben.
g) Die Frontscheibe muß aus Verbundglas bestehen. Seitenscheiben dürfen gegen 3 mm dicke Sicherheits-Kunststoffscheiben ersetzt werden.
5. Besondere Fahrzeugbestimmungen für die Gruppe 2:
Fahrzeuge, die über Hubraumlimit aufgebohrt sind oder mit hubraumstärkeren Motoren des Fahrzeugherstellers ausgerüstet sind, werden nach ihren Hubraum eingestuft und verbleiben in der Gruppe 2, ausser sie erfüllen ein Kriterium zur Einstufung in die Gruppe 3.
6. Besondere Fahrzeugbestimmungen für die Gruppe 3:
Fahrzeuge mit Motoren anderer Hersteller, Karosserie nicht aus ursprünglicher Serienfertigung, geänderter Standort des Motors (Front- Mittel-Heckmotor), Eigenbauten (keine freistehenden Räder bzw. Formelfahrzeuge).

Hubraumbezogene Fahrzeug-Mindestgewichte im DAM Rundstreckensport für die Gruppe 2, verbesserte Fahrzeuge:
KlasseHubraum2-VentilerMehrventiler und aufgeladene Motoren
Klasse 6bis 1150 ccm680 kg700 kg
Klasse 7bis 1300 ccm710 kg740 kg
bis 1400 ccm 740 kg 770 kg
Klasse 8bis 1600 ccm800 kg840 kg
Klasse 9bis 1800 ccm860 kg900 kg
bis 2000 ccm900 kg950 kg
Klasse 10bis 2500 ccm980 kg1030 kg
bis 2800 ccm1030 kg1080 kg
Klasse 11über 2800 ccm1100 kg1150 kg

In der Klasse 12 (Gruppe 3) wurde einstweilen aus mehreren Gründen kein Gewichtslimit festgelegt. Ein „Abwandern“ von zu leichten Gruppe 2 Fahrzeugen in diese Klasse ist allerdings nicht statthaft.


Fahrerausrüstung
Alle Fahrer müssen einen flammabweisenden Fahreranzug (FIA-Norm 1986 bzw. 8856-2000) sowie ein KNR-System (FHR-System)z.B. Schroth H.A.N.S., Simpson-Hybrid, Stand21, Schroth SHR Flex tragen. Die hersteller- und sicherheitsspezifischen Vorschriften über Helme, Sitze und Sicherheitsgurte sind anzuwenden.

Sicherheitsbestimmungen für den Veranstalter
Alle in den Streckengutachten gemachten Auflagen müssen erfüllt sein.


Viele weitergehende Infos und Erklärungen findet man auch im NAVC-Wiki








15.2.2018

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Publiziert am: 2009-01-22 (15865 mal gelesen)

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