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NAVC Motorsport - Rallye - Reglement





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Rallyes sind Veranstaltungen, die bis auf die Sonderprüfungen auf nicht abgesperrten, öffentlichen Straßen und Wegen gefahren werden. Die Entscheidung sollte möglichst auf den Sonderprüfungen (SP) fallen. Die Durchschnittsgeschwindigkeit ist den örtlichen Verhältnissen anzupassen. Sie darf für die Gesamtveranstaltung einen Schnitt von 40 km/h nicht überschreiten und zwischen zwei aufeinanderfolgenden Zeitkontrollen nicht über 45 km/h und nicht unter 35 km/h liegen, soweit die Erlaubnisbehörde keine andere Anweisung gibt.

Alle Fahrzeuge müssen den deutschen Gesetzen und Vorschriften entsprechen. Im Ausland zugelassene Fahrzeuge werden so behandelt, als wären sie in Deutschland zugelassen. Ganz besonders gelten diese Aussagen für die Bereifung. Weiter sind ausschließlich Reifen mit sog. "E-Kennzeichnung" erlaubt, die laut Fahrzeugpapieren auf dem jeweiligen Fahrzeug gefahren werden dürfen. Ein evtl. eingesetztes ordnungsmäßig zugelassenes Vorausfahrzeug ist mit 01 zu kennzeichen.

Strecke
Hierunter versteht man den von den Teilnehmern einzuhaltenden Verbindungsweg vom Start bis zum Ziel einer Veranstaltung. Sie muß bei der hierfür zuständigen örtlichen Behörde (Landkreis, Reg.-Präsident usw.) zur Erteilung der Erlaubnis zur Durchführung der Veranstaltung vorgelegt werden. Die in der Erlaubnis gemachten Auflagen sind einzuhalten und den Teilnehmern am Start an einer Anschlagtafel bekanntzugeben. Stark befahrene Straßen sind möglichst zu meiden oder nur kurz zu benutzen.
Der Start hat im Minutenabstand zu erfolgen.

Die Transportetappen (TE)müssen nach festgelegter Strecke gefahren werden. Sie sollen so kurz wie möglich gehalten werden. Dem Veranstalter wird dringend empfohlen, auf Gefahrenstellen im Bordbuch hinzuweisen!

Zusammensetzung
Die Veranstaltung setzt sich nur aus Sonderprüfungen und Transportetappen zusammen.

Transportetappen (TE)
TE verbinden die einzelnen Sonderprüfungen bzw. Orientierungsetappen. Sie sind so kurz wie möglich zu halten. Den Teilnehmern ist die Fahrstrecke der TE in allgemeinverständlicher Form im Bordbuch bekanntzugeben.

Sonderprüfungen SP
SP können als Bestzeitprüfungen, Sollzeitprüfungen oder mit Klassenrichtzeit gefahren werden. Bei Sollzeitprüfungen wird die Sollzeit vom Veranstalter vorgegeben. Bei Klassenrichtzeit setzt der Klassenschnellste die Richtzeit. Für alle Durchführungsarten wird vom Veranstalter eine maximale Fahrzeit (Max-Zeit) festgelegt. Die Länge eine SP muß mind. 1 km betragen.
Die Einfahrt in einen Rundkurs darf nur erfolgen, wenn sich keine anderen Teilnehmerfahrzeuge vor dem Startbereich auf der Strecke befinden. Außerdem ist zu beachten, daß sich je nach Streckenlänge, Überholmöglichkeiten usw. nur eine angemessene Zahl von Fahrzeugen im Rundkurs befinden.
Sonderprüfungen dürfen nur auf abgesperrten Strecken und Plätzen durchgeführt werden. In diesen Prüfungen dürfen keine DK, SK, oder NK aufgestellt werden. Den Teilnehmern wird vor oder während der Veranstaltung das Abfahren bzw. Besichtigen der Prüfung (ohne Zeitwertung) ermöglicht (z. B. Einführungsrunde)

Fahrtunterlagen
Mit den Fahrunterlagen bekommt jeder Teilnehmer eine Beschreibung der zu befahrenden Strecke. Die Fahrtunterlagen werden zweckmäßigerweise in einem Bordbuch niedergelegt. Das Bordbuch muß alle TE und SP in einer verständlichen Beschreibung enthalten (z. B. TE = chinesische kilometriert nach örtlichkeit, SP = Ausschnitte aus topographischen Karten 1:25.000 mit eingezeichneter Strecke). Außerdem müssen alle ZK, DK, SP-Anfang und SP-Ende angegeben sein sowie ein Zeitplan beiliegen. Die Aufgabenstellungen für die OE können ebenfalls im Bordbuch eingearbeitet werden.

Serviceunterlage
Als Serviceunterlage ist den genannten Betreuungsfahrzeugen ein SP-Übersichtsplan mit eingezeichneten Servicepunkten und Zeitplan zur VerfÜgung zu stellen.

Sicherheitsbestimmungen
Alle in den SP-Bereich einmündenden Straßen und Wege müssen abgesperrt werden. Start und Ziel muß über eine direkte Funkverbindung verfügen. Die gesamte Sonderprüfungsstrecke muß von den Sicherungsposten über Sicht und Funkkontakt abgedeckt sein. Bei jeder Veranstaltung muß ein Arzt oder Rettungsassistent anwesend sein. Bei jeder Sonderprüfung muß ein Krankentransportwagen anwesend sein. Außerdem ist für einen ausreichenden Feuerschutz zu sorgen (Einsatz von Feuerwehren oder genügend Feuerlöschern von mind. 6 kg). An besonders gefährlichen und unfallträchtigen Stellen (Auslaufzonen!) sind Zuschauersperrbezirke einzurichten.
Zwischen Zieldurchfahrt und DK muß ein genügend großer Auslauf zur Verfügung stehen. Das Ziel ist immer auf einer übersichtlichen Geraden einzurichten. Der Auslauf muß mindestens 150 m betragen.

Alle Fahrer und Beifahrer müssen einen flammabweisenden Fahreranzug (FIANorm 1986 bzw. 8856-2000) sowie ein KNR-System (FHR-System) z.B.Schroth H.A.N.S., Simpson-Hybrid, Stand21, Schroth SHR Flex tragen. Die hersteller- und sicherheitsspezifischen Vorschriften über Helme, Sitze und Sicherheitsgurte sind anzuwenden. Die technischen Einzelheiten sowie Hinweise und Richtlinien zur Umsetzung dieser neuen Bestimmung im Regelwerk der DAM sind auf www.navc.de zu finden.

besondere Fahrzeugbestimmungen
Alle Fahrzeuge müssen wenigstens mit einem Überrollkäfig nach DAM-Vorschrift mit Flankenschutz und einem 2kg-Feuerlöscher mit gültigem Prüfnachweis (untergebracht im vorderen Fahrgastraum) ausgerüstet sein. Der Einbau von Hosenträgergurten und einer Verbundglasfrontscheibe ist Pflicht.

Kontrollstellen
Kontrollstellen überwachen das Einhalten der vorgeschriebenen Fahrtstrecke und die vorgegebene Fahrtzeit. Die Kontrollen müssen verkehrsgünstig aufgestellt werden, d. h. sie dürfen nicht an unübersichtlichen Stellen wie Kuppen, Kurven o. ä. stehen. Wenn Kontrollen in Ortschaften stehen, muß darauf hingewiesen werden.
Bei allen Rallyewettbewerben sind einheitlich folgende Bezeichnungen fßr Kontrollstellen zu verwenden
1. ZK = Zeitkontrolle (siehe Orientierungsfahrt)
Zusatz: Zeitkontrollen dßrfen sich nur am Ende eines Fahrtabschnittes bzw. einer Orientierungsetappe befinden.
2. DK = Durchgangskontrolle
DK überwachen in den Orientierungsetappen das Einhalten der vorgeschreibenene Fahrtstrecke. Die Standorte sind wie die der ZK anzugeben (keine Ausgabe von zusätzlichen Fahrtunterlagen). Außerdem stehen DK nach dem Ziel jeder Sonderprüfung (Stop).
3. SK = Sonderkontrollen (siehe Orientierungsfahrt).
4. SPA = Start einer Sonderprüfung (gleichzeitig auch Start zum nächsten Abschnitt).
5. SPE = Ende einer Sonderprüfung
6. Stop = DK nach einer Sonderprüfung

Wertung
Bei allen durch die DAM genehmigten Rallyewettbewerben ist ein einheitlicher Wertungsmodus vorgeschrieben. Hierbei besteht eine angemessene Relation zwischen OE und SP-Wertung.

Bewertung von ZK
Die Zeitwertung hat so zu erfolgen, daß für eine Strecke zwischen zwei aufeinanderfolgenden ZK bzw. zwischen SPA und der darauffolgende ZK eine Idealzeit angegeben wird. Das Abweichen von dieser Idealzeit wird mit Strafpunkten belegt.

Karenzzeiten
Eine maximale Abweichung von der Idealzeit wird durch eine Karenzzeit festgelegt. Diese muß mindestens 60 Minuten über die Gesamtstrecke betragen. Die Karenz kann in verschiedenen Etappenkarenzzeiten aufgeteilt werden. Die Anzahl dieser Etappenkarenzzeiten ist abhängig von der Gesamtstrecke. Sie sollte jeweils nicht mehr als vier ZK umfassen.

Wertungspunkte (Wertung auf 1/10 Sekunden in den SP)
Auslassen einer Strecken-ZK 10 Minuten
Auslassen der Ziel-ZK Wertungsausschluß
Gegenüber der angegebenden Idealzeit zu frühes Eintreffen an einer ZK: pro Minute 20 Sekunden
Gegenüber der angegebenen Idealzeit zu spätes Eintreffen an einer ZK: pro Minute 10 Sekunden
Überschreiten der Gesamtkarenz: Wertungsverlust
Pro 1 Sekunde Fahrzeit in einer Bestzeitprüfung (SP): 1 Sekunde
Pro Sekunde Abweichung gegenüber einer vorgegenbenen Sollzeit in Sollzeitprüfungen: 1 Sekunde
Auslassen einer Schikane 60 Sekunden
Verschieben eines Hindernisses der Schikane 30 Sekunden
Abkürzen der vorgeschriebenen Fahrstrecke, z.B. „natürliche Schikane“ 60 Sekunden
Auslassen ganzer Streckenteile Max-Zeit
Nichterfüllen, Auslassen oder Nichtbeenden einer SP: Max-Zeit
DK Auslassen, Vorholen oder Nachholen: 5 Minuten
SK Auslassen, Vorholen oder Nachholen: 1 Minute
Kontrollkarte ändern oder beschädigen: Wertungsverlust
Verlust der Kontrollkarte: Wertungsverlust
Max-Zeit: mindestens doppelte geschätzte Fahrzeit

Service
Servicefahrzeuge dürfen bei der Ausübung ihrer Betreuungsaufgaben nicht im öffentlichen Straßenbereich tätig werden, sondern nur in den vom Veranstalter ausgewiesenen Servicebereichen.


Viele weitergehende Infos und Erklärungen findet man auch im NAVC-Wiki








11.01.2018

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Publiziert am: 2009-01-22 (13823 mal gelesen)

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