NAVC-Motorsport - Rallye-Klasseneinteilung -
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Die Fahrzeuge müssen alle ordnungsgemäß zum Straßenverkehr zugelassen sein und den geltenden Bestimmungen der StVZO entsprechen. Bei Rallyes, deren Überführungsetappen nicht den öffentlichen Strassenverkehr berühren, kann der Veranstalter auf eine Zulassungspflicht verzichten. Um eine Hubraumklasse zu bilden, müssen mind. 3 Fahrzeuge in der betreffenden Klasse starten. Klassen mit weniger als 3 Starten werden automatisch mit der nächtshöheren Klasse zusammengelegt; die höchste Klasse mit der nächstniedrigeren (z. B. Klasse 5 mit Klasse 4). Eine Zusammenlegung kann erst am Veranstaltungstag erfolgen oder muß mit der Nennungsbestätigung bekanntgegeben werden.
Klasseneinteilung:
Gruppe 1 = Klassen 1 bis 5
Gruppe 2 = Klassen 6 bis 10
Gruppe 3 = Klasse 11
Klasse 1 = bis 1150 ccm
Klasse 2 = über 1150 ccm bis 1300 ccm
Klasse 3 = über 1300 ccm bis 1600 ccm
Klasse 4 = über 1600 ccm bis 2000 ccm
Klasse 5 = über 2000 ccm
Klasse 6 = bis 1150 ccm
Klasse 7 = über 1150 ccm bis 1300 ccm
Klasse 8 = über 1300 ccm bis 1600 ccm
Klasse 9 = über 1600 ccm bis 2000 ccm
Klasse 10 = über 2000 ccm
Klasse 11 = Fahrzeuge mit Allradantrieb und über 200PS
Bei Übermotorisierung erfolgt die Einstufung in die jeweilige Hubraumklasse der Gruppe 2 oder Gruppe 3.
Bei Rotationskolbenmotoren, die ihren Ursprung im NSU-Wankel-Prinzip haben, wird das Kammervolumen mit der Zahl 2 multipliziert.
Fahrzeuge mit aufgeladenen Motoren werden mit dem Multiplikationsfaktor 1,4 belegt, bleiben jedoch in ihrer entsprechenden Gruppe.
Viele weitergehende Infos und Erklärungen findet man auch im NAVC-Wiki
27.5.2014 Copyright © by Deutscher NAVC Alle Rechte vorbehalten. Publiziert am: 2009-01-21 (8980 mal gelesen) [ Zurück ] |