NAVC Motorsport - Fahrzeugbestimmungen
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[Allgemeine Fahrzeugbestimmungen]
[Gruppe 1]
[Gruppe 2]
[Gruppe 3]
2.3 Gruppe 3 - Formel-. Eigenbau- und Spezialtourenwagen
2.3.1 Die Fahrzeuge der Klasse 13 müssen mit mind. 10 Zoll großen Rädern ausgerüstet sein. Das Mindestgewicht der fahrfertigen Fahrzeuge darf nicht unter 250 kg liegen. Alle Fahrzeuge ohne geschlossene Karosserie müssen mit Überrollbügel und einem Sicherheitsgurt (mind. Dreipunkt) ausgerüstet sein. Beispiele für Fahrzeuge Klasse 13: Formel 3, Formel V, Formel Super V, Buggy,
Lotus Seven, etc.
2.3.2 Bei der Klasse 14, den Spezialtourenwagen, handelt es sich um geschlossene Fahrzeuge, die auf Grund von Motorisierung (Hubraumüberschreitung, geänderter Motorstandort, Motoren anderer Typen) nicht mehr in Gruppe 2 eingestuft werden können. Das Mindestgewicht wird nach tatsächlichem Hubraum wie in Gruppe 2 ermittelt (siehe klassenbezogenes Mindestgewicht). Tourenwagen der Klasse 14 müssen eine Karosserie besitzen, die aus einer Serienfertigung mit Zulassung durch die StVZO stammt (auch Kleinstserien mit Einzelabnahme). Ansonsten gilt das Reglement der Gruppe 2.
2.3.3 Bei den Fahrzeugen der Klasse 15 handelt es sich um Buggies, Lotus Seven, Berg-Spider und ähnliche Fahrzeugen.
2.4 Besondere Fahrzeugbestimmungen
Siehe auch bei den verschiedenen Wettbewerbsarten!
Viele weitergehende Infos und Erklärungen findet man auch im NAVC-Wiki
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16.12.2015 Copyright © by Deutscher NAVC Alle Rechte vorbehalten. Publiziert am: 2009-03-25 (86065 mal gelesen) [ Zurück ] |