NAVC Standardschutz
Stand 1. 06. 2021

VERSICHERER
     Europ Assistance Services GmbH 
     Adenauerring 9
     81737 München

ANSPRECHPARTNER
     Deutscher NAVC  Neuer Automobil- und Verkehrsclub e.V. 
     Johannesbrunner Str. 6
     84175 Gerzen
     Tel:  08744 8678
     Fax: 08744 9679886
 

Ihr Verhalten im Schadenfall: 

Melden Sie immer vor Einleitung von Hilfeleistungen den Schaden unter der NAVC Notrufnummer 089/55987224 der Europ Assistance Services GmbH (nachfolgend EA genannt). 

Eine nachträgliche Kostenerstattung für jedwede Hilfsleistung ist nicht möglich!

Einzige Ausnahme: Wenn durch Polizei, Autobahnmeisterei oder ähnliches, nachweislich Hilfsdienste beauftragt werden, worauf Sie keinen Einfluss haben. Aber auch in diesen Fällen gilt, den Schaden unter der NAVC Notrufnummer schnellst möglich zu melden. Auch von den Notrufsäulen an den Autobahnen wird Ihr Hilferuf zu EA weitergeleitet!

Wenn Sie eine Rückrufnummer angeben, werden Sie sofort zurückgerufen. Alle notwendigen Maßnahmen werden von EA koordiniert und eingeleitet. So brauchen Sie auch nie in Vorkasse zu treten. 
 
 



[BEGRIFFSDEFINITION
 

"Sie"  Sie sind als NAVC Mitglied versicherte Person, sofern Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben 

* Insassen:
Insassen sind berechtigte und nicht entgeltlich transportierte Personen, die sich in einem von Ihnen als NAVC Mitglied geführten Fahrzeug befinden und in einer persönlichen Beziehung zu Ihnen stehen (also nicht Anhalter, Tramper oder ähnliche Personen, die lediglich zur vorübergehenden Mitreise aufgenommen werden.)

* Fahrzeug: 
Krafträder (mit mehr als 50ccm Hubraum) und Personenkraftwagen (einschließlich Kombi-kraftwagen und Wohnmobile bis 3,8t zul. Ges.-Gew.), die für max. 9 Personen (einschließlich Fahrer) geeignet und bestimmt sind, sowie mitgeführte Wohnwagen-, Gepäck- oder Boots-anhänger (jeweils ohne Gepäck), die vom NAVC Mitglied zum Zeitpunkt des Schadens mit einer gültigen Fahrerlaubnis geführt oder gestartet werden sollen. Ausgenommen sind nicht zugelassene Fahrzeuge, gewerblich genutzte Fahrzeuge sowie Mietwägen. 

* Geltungsbereich 
Bundesrepublik Deutschland

* Wohnsitz 
Ist Ihr Hauptwohnsitz innerhalb Deutschlands

* 50 km-Klausel
50 Kilometer Luftlinie von Ihrem Hauptwohnsitz in Deutschland entfernt. 

* Panne
Brems-, Betriebs- oder Bruchschaden

* Unfall 
Wenn ein Ereignis unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkt. 

[PANNE] und [UNFALL]
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PANNENHILFE
200 EUR

ABSCHLEPPEN
300 EUR (unter Anrechnung der Pannenhilfe)
wird auch für NAVC Mitglieder, deren Hauptwohnsitz sich in einem EU Land außerhalb Deutschlands befindet, erbracht.  Allerdings wird diese Leistung nur in Deutschland erbracht. 

BERGEN
unbegrenzt

ÜBERNACHTUNG (50 km-Klausel) 
Für Sie und alle berechtigten Insassen: 
maximal 4 Nächte à 80 EUR pro Person 

FAHRZEUGRÜCKTRANSPORT (50km-Klausel)
Falls das von Ihnen geführte Fahrzeug am Schadenort innerhalb von 10 Werktagen nicht fahrbereit gemacht werden kann und die Reparaturkosten den aktuellen Marktwert des Fahrzeuges nicht übersteigen:
Rücktransport zu einer Werkstatt an Ihrem Wohnsitz 

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[FAHRERAUSFALL]
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ERSATZFAHRER
Können Sie infolge Todes oder einer länger als drei Tage andauernden Erkrankung (durch ärztliches Attest nachzuweisen) das versicherte Fahrzeug nicht zurückfahren, sorgen wir für die Verbringung des Fahrzeugs zu Ihrem Hauptwohnsitz und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten für den Ersatzfahrer (Fahrerlohn, Fahrt- und Verpflegungs-kosten). 
 

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[BITTE BEACHTEN SIE]
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Melden Sie Ihren Schaden immer zuerst unter der NAVC Notrufnummer 089/55987224. 

Eine nachträgliche Kostenerstattung ist meist nicht möglich (siehe Seite 1). 
 

Die Allgem. Versicherungsbedingungen der Europ Assistance Services GmbH, welche dem NAVC Standardschutz zugrundeliegen, stehen auf www.navc.de zu Einsicht und Download bereit bzw. können in der NAVC Clubverwaltung angefordert werden.

PDF Download Standardschutz


NAVC Komfortschutz
Stand 1. 06. 2021












VERSICHERER 
Europ Assistance Services GmbH
Adenauerring 9
81737 München
 

ANSPRECHPARTNER
Deutscher NAVC  Neuer Automobil- und Verkehrs-Club e.V.
Johannesbrunner Str. 6
84175 Gerzen
Tel:  08744 8678
Fax: 08744 9679886

Ihr Verhalten im Schadenfall: 

Melden Sie immer vor Einleitung von Hilfeleistungen den Schaden unter der NAVC Notrufnummer 089/55987224 bei der Europ Assistance Services GmbH (nachfolgend EA genannt). 

Eine nachträgliche Kostenerstattung für jedwede Hilfsleistung ist nicht möglich!

Einzige Ausnahme: Wenn durch Polizei, Autobahnmeisterei oder ähnliches, nachweislich Hilfsdienste beauftragt werden, worauf Sie keinen Einfluss haben. Aber auch in diesen Fällen gilt, den Schaden unter der NAVC Notrufnummer schnellst möglich zu melden. Auch von den Notrufsäulen an den Autobahnen wird Ihr Hilferuf zur EA weitergeleitet!

Wenn Sie eine Rückrufnummer angeben, werden Sie sofort zurückgerufen. Alle notwendigen Maßnahmen werden von der EA koordiniert und eingeleitet. So brauchen Sie auch nie in Vorkasse zu treten. 
 
 
 
 
 

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[BEGRIFFSDEFINITION]
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* Sie
Sie sind versicherte Person, sofern Sie NAVC Mitglied sind und Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.

* Insassen
Insassen sind berechtigte und nicht entgeltlich transportierte Personen, die sich in einem von Ihnen als NAVC Mitglied geführten Fahrzeug befinden und in einer persönlichen Beziehung zu Ihnen stehen (also nicht Anhalter, Tramper oder ähnliche Personen, die lediglich zur vorübergehenden Mitreise aufgenommen werden.)

* Fahrzeug
Krafträder (mit mehr als 50ccm Hubraum) und Personenkraftwagen (einschließlich Kombi-kraftwagen bis 3,8t und Wohnmobile bis 7,5t zul. Ges.-Gew.), die für max. 9 Personen (einschließlich Fahrer) geeignet und bestimmt sind, sowie mitgeführte Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger (jeweils ohne Gepäck), die vom NAVC Mitglied zum Zeitpunkt des Schadens mit einer gültigen Fahrerlaubnis geführt oder gestartet werden sollen.  Ausgenommen sind nicht zugelassene Fahrzeuge, gewerblich genutzte Fahrzeuge sowie Mietwägen. 

* Geltungsbereich
Europa und Mittelmeeranrainerstaaten 
maximale zulässige, ununterbrochene Verweildauer im Ausland: 2 Monate

* Wohnsitz
Ist Ihr Hauptwohnsitz innerhalb Deutschlands

* 50 km-Klausel
50 Kilometer Luftlinie von Ihrem Hauptwohnsitz in Deutschland entfernt. 

* 24h Klausel
das von Ihnen genutzte Fahrzeug kann nicht innerhalb 24h nach Schadenmeldung fahrbereit gemacht werden. 

* Panne
Brems-, Betriebs- oder Bruchschaden

* Unfall
Wenn ein Ereignis unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkt. 

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[PANNE]  und [UNFALL]
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PANNENHILFE
200 EUR

ABSCHLEPPEN
500 EUR für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zul. Gg.
650 EUR für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen zul. Gg. (unter Anrechnung der Pannenhilfe) 

BERGEN
unbegrenzt

ÜBERNACHTUNG
Für Sie und alle berechtigten Insassen: maximal 4 Nächte à 80 EUR pro Person (50 km-Klausel) 

Oder

WEITERFAHRT ZUM ZIELORT
und Für Sie und alle berechtigten Insassen RÜCKFAHRT  ZUR WERKSTATT 

Oder

RÜCKFAHRT ZUM WOHNSITZ (24 Std.Klausel) (50 km Klausel) 
Bahn 1.Klasse 
oder 
Flug economy class (ab 1000 km Entfernung)
oder 
Mietwagen (1) für die Dauer der Reparatur max. 5 Tage und max. 52 EUR pro Tag

ABHOLUNG DES REP. FAHRZEUGES (50 km-Klausel)
Für eine Person: 
Reise vom Zielort oder Wohnsitz zur Werkstatt Bahn 1.Klasse 
oder 
Flug economy class (ab 1000 km Entfernung) 
oder
Mietwagen (1) für die Dauer der Reise: 52 EUR pro Tag, max.3 Tage 

ERSATZTEILVERSAND (50 km-Klausel)
Können Ersatzteile vor Ort nicht beschafft werden:
Beschaffung, Versendung und Verzollung des   Ersatzteils, sowie evtl. Rücktransport von ausgetauschten Teilen 

Kosten für das Ersatzteil müssen von Ihnen übernommen werden (Bankgarantie)

FAHRZEUGRÜCKTRANSPORT (50 km-Klausel)
Falls das von Ihnen geführte Fahrzeug am Schadensort nicht innerhalb von 5 Werktagen fahrbereit gemacht werden kann und die Reparaturkosten den aktuellen Marktwert des Fahrzeugs nicht übersteigen: 
Rücktransport zu einer Werkstatt an Ihrem Wohnsitz 
 

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[TOTALSCHADEN]
(Reparaturkosten übersteigen Verkaufswert des Kfz)                                       ---------------------------------------------------------

ABSCHLEPPEN
500 EUR für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zul. Gg.
650 EUR für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen zul. Gg.

BERGEN 
unbegrenzt, 

ÜBERNACHTUNG (50km- Klausel) 
für Sie und alle berechtigten Insassen: 1 Nacht à 80 EUR pro Person 

WEITERFAHRT ZUM ZIELORT UND 
Für Sie und alle berechtigten Insassen:

RÜCKFAHRT ZUM WOHNSITZ   (24 Std.Klausel) (50 km Klausel)
Bahn 1.Klasse 
oder 
Flug economy class (ab 1000 km Entfernung  vom Wohnsitz) 
oder 
Mietwagen (1) für max. 5 Tage und max. 52 EUR pro Tag

FAHRZEUGVERZOLLUNG ODER VERSCHROTTUNG IM AUSLAND
Zollgebühren -  oder Kosten der Verschrottung

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[DIEBSTAHL]  DES KFZ 
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ÜBERNACHTUNG (50 km-Klausel) 
für Sie und alle berechtigten Insassen: 1 Nacht à 80 EUR

WEITERFAHRT ZUM ZIELORT UND RÜCKFAHRT ZUM WOHNSITZ
Für Sie und alle berechtigten Insassen: 
Bahn 1.Klasse 
oder
Flug (ab 1000 km Entfernung ) 
oder
Mietwagen bis zur Wiederauffindung des Fahrzeuges, maximal 3 Tage, 52 EUR pro Tag

FAHRZEUGRÜCKTRANSPORT (50 km-Klausel)
Gestohlenes Fahrzeug wird wiederaufgefunden, ist aber nicht fahrbereit u. kein Totalschaden:
Rücktransport zu einer Werkstatt an Ihrem Wohnsitz

FAHRZEUGABHOLUNG (50-km-Klausel) 
Ist das wieder aufgefundenes Fahrzeug fahrbereit: 
Reise vom Zielort oder Ihrem Wohnsitz zur Werkstatt für eine Person 
Bahn 1.Klasse 
oder 
Flug (ab 1000 km Entfernung)   oder 
Mietwagen für die Dauer der Reise max. 3 Tage, 52 EUR pro Tag
 
 
 

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[FAHRERAUSFALL] 
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ERSATZFAHRER  (50-km-Klausel) 
Können Sie infolge Todes oder einer länger als drei Tage andauernden Erkrankung (durch ärztliches Attest nachzuweisen) das versicherte Fahrzeug nicht zurückfahren, sorgen wir für die Verbringung des Fahrzeugs zu Ihrem Hauptwohnsitz und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten für den Ersatzfahrer (Fahrerlohn, Fahrt- und Verpflegungskosten). 
 

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[BITTE BEACHTEN SIE]
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Melden Sie Ihren Schaden immer zuerst unter der NAVC Notrufnummer 089 / 55987224. 

Eine nachträgliche Kostenerstattung ist meist nicht möglich (siehe Seite 1).

PDF Download Komfortschutz 


Motorsport:
Der Deutsche NAVC gilt nicht umsonst als der sportliche unter den Automobilclubs. Das Angebot reicht von Orientierungsfahrten über Rallye, Automobil- und Bergslalom bis hin zu Rundstreckenrennen. Kartslaloms und Kartrennen, auch für Jugendliche ab 8 Jahren, runden die Veranstaltungspalette ab. Der NAVC - Motorsport wird von der Deutschen Amateur Motorsportkommission (DAM) reglementiert, die auch Meisterschaften in allen Sparten ausschreibt. Die NAVC-Mitgliedschaft berechtigt zum Erwerb von Fahrerausweis und Lizenz zu besonders günstigen Gebühren. 

Sie können hier das Beitrittformular ausdrucken und ausfüllen


Wir sind beim NAVC, weil....

... wir Geldsparen und sicher fahren.

... nicht Masse, sondern Leistungen nach Maß für den Autofahrer zählen.

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