Automobil u. Verkehr
(ältere Artikel #2)
-Sprit sparen
-Standspur
-"Pistensau"
-Bussgeldkatalog
-falsches Überholen
-riskantes Fahrmanöver
-tödlicher Unfall
-Anwaltskosten
-Fahrverbote
-Motorradhelmtest
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Milliarden Euro Sprit sparen
Wissenschaftler der Universität Hohenheim fanden heraus, daß
PKW und LKW Fahrer durch eine ökonomische Fahrweise bundesweit jährlich
10 Milliarden Liter Kraftstoff bei PKW und bei LKW einsparen könnten.
Dies entspricht etwa einem Wert von 10 Milliarden Euro. Gleichzeitig
könnte eine veränderte Fahrweise die Kohlendioxid Emissionen
um rund 24 Millionen Tonnen entlasten, was dem Jahresausstoß von
rund 4 Millionen Ölheizungen in Dreipersonen Haushalten entspricht.
So läßt sich viel Sprit durch eine niedertourige und vorausschauende
Fahrweise sparen, die ohne unnötige Abbrems- und Beschleunigungsvorgänge
ein "Mitschwimmen" im Verkehr erlaubt.
Wer rechtzeitig vom dritten in den vierten Gang schaltet, kann auf
100 Kilometer rund 3,5 Liter Sprit sparen. Eine Skibox hingegen erhöht
den Verbrauch um etwa 1,5 Liter und Fahrräder auf dem Autodach steigern
ihn sogar um 2 bis 4 Liter.
Weitere Möglichkeiten zur Kraftstoffeinsparung: Nicht mit zu niedrigem
Reifendruck oder unnötigem Ballast fahren, auch im Winter den Motor
nicht längere Zeit warmlaufen lassen, ausreichend Abstand zum vorausfahrenden
Fahrzeug halten, die Wirkung der Motorbremse nutzen, keine "Kavalierstarts"
hinlegen und bei Haltepausen von mehr als zwei Minuten Dauer den Motor
abstellen.
Als Spritfresser gelten auch technische Mängel wie verbrauchte
Zündkerzen, verstopfte Luftfilter und fehlerhafte Elektronik.
Einige Landes und örtliche Verkehrswachten bieten Spritsparkurse
an. Die Kosten amortisieren sich schon nach kurzer Zeit und nutzen dadurch
hinaus der Umwelt.
(DVW)
Standspur außer in Notfällen für
Autofahrer tabu
Der Standstreifen auf der Autobahn ist für Autofahrer - außer
in Notfällen - tabu. Er darf auch nicht als "verlängerte Beschleunigungsspur"
benutzt werden, entschied das Landgericht Gießen (Az.:1 S 38/03).
Im zu Grunde liegen Fall war ein Pkw Fahrer über die Beschleunigungsspur
der Auffahrt hinaus über den Standstreifen gefahren und hatte, bevor
er in den fließenden Verkehr einfädeln konnte, dort ein Streckenkontrollfahrzeug
gerammt. Dieses hatte alle Warnleuchten eingeschaltet und rollte zurück,
weil der Fahrer herumliegende Reifenteile bemerkt hatte und diese einsammeln
wollte.
Das Gericht bürdete dem Pkw Fahrer das alleinige Verschulden an
der Kollision auf. Der Standstreifen zähle nicht zur Fahrbahn und
sei für einen "nicht bevorrechtigten" Verkehrsteilnehmer gesperrt.
Bzw. nur für das Halten in Notfällen bestimmt. Wer es nicht schaffe,
auf der regulären Beschleunigungsspur in den fließenden Verkehr
einzufädeln müsse stehen bleiben und warten, bis sich eine genügend
große Lücke biete. Die Richter warfen dem Betroffenen vor, die
Standspur " in äußerst leichtsinniger und unaufmerksamer Weise",
zumal das Streckenfahrzeug mit seinen zahlreichen Blinklichtern unübersehbar
gewesen sei, benutzt zu haben. Das Verhalten des Mannes sei als "extrem
sorgfaltswidrig" einzustufen. Sein Mitverschulden sei so überwiegend,
daß ein etwaiges Verschulden des anderen Fahrers außer Betracht
bleibe.
Die Verkehrsrechts-Anwälte weisen noch darauf hin, daß eine
Benutzung des Standstreifens - außer in Notfällen- auch nach
polizeilicher Weisung sowie zur Bildung einer Gasse für die Polizei-
und Rettungsfahrzeuge zulässig ist. Alle anderen Konstellationen (z.B.
ohne polizeiliche Weisung aus einem Stau heraus über die Standspur
zur nächsten Ausfahrt) sind verboten.
Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltsverein
Härteres Vorgehen gegen "Pistensäue"
7,7 Prozent mehr verunglückte Fahrradbenutzer
Oft rasen sie bei Rot über die Straße, fahren auf der falschen
Straßenseite, kommen manchmal blitzschnell von den Gehwegen runter
gefahren, bedrängen mit ihrer rasanten Fahrweise Fußgänger
und erschrecken sogar Autofahrer.
"Viele Fahrradfahrer
halten sich nicht an Verkehrsregeln und keiner bestraft sie. Schnell sind
sie weg und niemand kann sie belangen. Wir brauchen dringend Fahrrad Kennzeichen
und eine Haftpflichtversicherung für sie" klagt Fredi Schlüter
aus Berlin. Es fehlen Strafen und Kontrollen. Fahrradbremsen und Beleuchtung
sind oft defizitär. Einen Fahrrad-TÜV gibt es bei uns nicht.
Aber was nützt das Klagen und Pauschalieren, die alleinige Sicht auf
das Negative.
Natürlich gibt es auch viele rücksichtsvolle Fahrradfahrer,
die sich verkehrskonform verhalten, aber dann durch die Unachtsamkeit eines
Auto- oder Lkwfahrers im Toten Winkel in einen schlimmen Unfall verwickelt
werden. Fahrradfahrer gehören zu den schwächeren Verkehrsteilnehmern
- soviel ist klar.
Die Deutsche Verkehrswacht (DVW), ihre Landes- und örtlichen Verkehrswachten
engagieren sich mit Unterstützung des Bundesministeriums für
Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW), die Bürger in Deutschland
als Fahrradfahrer durch Informationen und Aufklärungsmaßnahmen
für mehr Verkehrssicherheit zu sensibilisieren. Mit ausgeklügelten
pädagogischen Konzepten wird an die Vernunft appelliert, einen Helm
zu tragen und auf die technische Fahrradsicherheit zu achten.
Plakate werden geklebt, Handzettel verteilt, Gespräche geführt,
Fahrradparcours, Demonstrationen und Aktionen angeboten, .... Erfolge sind
zu verzeichnen. Seit 1980 kamen 54% weniger Fahrradbenutzer ums Leben,
berichtet das Statistische Bundesamt. So das langfristige Ergebnis. Allerdings
verunglückten im letzten Jahr 7,7% mehr Fahrradbenutzer im Vergleich
zum Jahr 2002. Jeder sechste Verunglückte und jeder elfte Getötete
im Straßenverkehr war ein Fahrradbenutzer. 76227 Fahrradfahrer verunglückten,
14793 wurden schwer verletzt und 612 Menschen getötet.
Immer Mehr Menschen fahren Rad. Nach Schätzungen des Deutschen
Instituts für Wirtschaftsforschung ist der Fahrradbestand in Deutschland
auf 74,1 Millionen Fahrräder angestiegen. Die Bundesregierung hat
das Ziel, den Radverkehrsanteil in Deutschland zu fördern. Fahrrad
fahren ist umweltfreundlich und entlastet die Ballungsgebiete. Das Radwegenetz
soll ausgebaut werden, die technische Ausrüstung von Fahrrädern
verbessert und die Ausrüstung mit batteriebetriebener Beleuchtung
als Standlicht vorgeschrieben werden.
So steht es im "Programm für mehr Sicherheit im Straßenverkehr"
des BMVBW. Richtig angedachte Theorie, aber in der Praxis liegt noch vieles
am Argen. Es hapert vor allem am Geld. Aber auch klare Vorschriften und
Kontrollen fehlen. Jeder kann in Deutschland ungeschützt ohne Fahrradhelm
und sogar ohne Kenntnis der Verkehrsregeln im Straßenverkehr Fahrrad
fahren. Lediglich für die Kinder gibt es heutzutage die Fahrradprüfung
im 3. bzw. 4. Schuljahr.
Überall, wo Menschen sind, gibt es "schwarze Schafe", die "aus
dem Rahmen fallen". Im Straßenverkehr sind sie als "Pistensäue"
unterwegs. Appelle an Mitverantwortung und Beachtung der Straßenverkehrsregeln
fallen auf unfruchtbaren Boden. Gut gemeinte pädagogische Ratschläge
stoßen auf taube Ohren. Sie sind renitent und egoistisch. Halten
sich an keine Vorschriften. Wer nicht hören will, muß eben fühlen.
Brauchen wir für diese eher kleine Gruppe der "hartgesottenen Verkehrsrowdies"
eine schärfere Vorgehensweise, um mehr Verkehrssicherheit zu erreichen?
Wahrscheinlich ja, denn sonst können wir das Ziel die Zahl der Verkehrstoten
bis zu Jahr 2010 zu halbieren nicht erreichen.
(DVW) B.B.
Teurer und mehr Punkte: Neuerungen im Bußgeldkatalog
Mit mehreren Änderungen im Bußgeldkatalog will die Bundesregierung
die Straßen sicherer machen. So ist ab 1.April das Telefonieren ohne
Freisprecheinrichtung teurer geworden: Wer mit dem Handy am Ohr hinter
dem Lenkrad erwischt wird, muß 40 statt wie bisher 30 Euro zahlen
und bekommt einen Punkt im Verkehrszentralregister notiert. Telefonieren
auf dem Fahrrad kostet nun 25 statt 15 Euro.
Zahlreiche neue Regeln verschärfen die Vorschriften für LKW
und Busse. Künftig müssen die Passagiere in allen Bussen Sicherheitsgurte
anlegen, sofern es welche gibt. Der Busfahrer muß sie darauf hinweisen.
Fahren Busse oder Lastwagen zu schnell, greifen härtere Sanktionen
als bisher. Das gilt auch für technische Mängel, die die Verkehrssicherheit
wesentlich beeinträchtigen — wenn zum Beispiel Lenkung oder Bremsen
defekt sind oder der vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzer fehlt.
Beispiel: Einen Monat Fahrverbot erhält ein Busfahrer, wenn er
außerhalb einer geschlossenen Ortschaft die zulässige Höchstgeschwindigkeit
um mehr als 20 km/h überschreitet.
Wer die Ladung in Bussen oder LKW nicht ausreichend sichert, muß
ebenfalls mit höheren Geldbußen und mit Punkten rechnen.
Verbotswidriges Parken wird auch kräftiger als bisher geahndet.
Wer an unübersichtlichen Stellen oder in einer Kurve parkt und ein
Rettungsfahrzeug behindert, muß mit einem Bußgeld von 40 Euro
(bisher 30 Euro) rechnen, und einen Punkt in Flensburg gibt es obendrauf.
Teurer wird das behindernde Parken vor einer Feuerwehrzufahrt, das 50 Euro
(bisher 35 Euro) kostet und einen Punkt in Flensburg beschert. Außerdem
will die Bundesregierung die sogenannten "Elefantenrennen" von Lastwagen
auf Autobahnen unterbinden: Wer mit zu geringer Geschwindigkeit überholt
und deshalb lange die linke Spur blockiert, muß künftig 40 Euro
bezahlen und bekommt dazu einen Punkt.
Neu ist das Bußgeld für Fahrer, die einen Kreisverkehr in
falscher Richtung benutzen: Links herum fahren kostet nun 20 Euro.
Wer den Termin für die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung
um mehr als vier Monate verschleppt — und dies die Polizei entdeckt — muß
ein Bußgeld von 40 Euro berappen und kassiert einen Punkt.
Die Tendenz ist also ganz eindeutig: Auch für "kleinere" Vergehen
nicht nur Geldstrafen, sondern auch Punkte, und ruckzuck ist das Konto
voll.
DVW/O.F.
Verkehrsgerichtsurteil: Überholen bei
unklarer Verkehrslage ist grob fahrlässig
Wer trotz unklarer Verkehrslage eine Autokolonne überholt und
dabei in einen Unfall verwickelt wird, handelt grob fahrlässig. Zu
diesem Ergebnis kommt das Oberlandesgericht Rostock (Az.:8 U 72/03)
In dem entschiedenen Fall war der Beklagte hinter einer Kolonne hergefahren,
die aus drei Personenwagen, einem Lastzug und einer für ihn nicht
sichtbaren Radfahrerin bestand. Der LKW Fahrer entschloß sich, die
Radfahrerin zu überholen und setzte den linken Blinker, wechselte
aber nicht sofort auf die Überholspur. Der als letzter der Kolonne
fahrende Beklagte seinerseits meinte, der LKW Fahrer wolle den nachfolgenden
Autos mit dem Blinker anzeigen, daß kein Gegenverkehr komme und ein
Überholen möglich sei. Er scherte seinerseits aus und prallte,
nachdem er die anderen Personenwagen überholt hatte, schließlich
auf den LKW, dessen Fahrer seinerseits gerade die Radlerin überholte.
Die Ausgangssituation sei eine typische "unklare Verkehrslage" gewesen,
meinten die Richter. Nach dem Setzen des Blinkers sei unklar gewesen, ob
der LKW-Fahrer überholen, ein Hindernis überwinden wollte oder
ob es sich um ein Versehen handelte. "In dieser Situation hätte es
jedem eingeleuchtet, keinen Überholvorgang einzuleiten und die Situation
abzuwarten" hieß es in dem Urteil. Keinesfalls habe der Beklagte
darauf vertrauen dürfen, daß der Lastwagen auf seiner Fahrspur
bleiben würde. Da der Beklagte nach seiner eigenen Aussage die Verkehrslage
vor dem LKW nicht habe überblicken können, sei sein Verhalten
als grob fahrlässig einzustufen.
Verkehrsgerichtsurteil: Riskantes Fahrmanöver
führt zu Alleinhaftung bei Unfall.
Wer in Folge eines riskanten Fahrmanövers eine Unfall verursacht,
muß den Schaden alleine tragen, so entschied das Landesgericht Saarbrücken
(Az.:4 O 225/02).
Der beklagte Autofahrer hatte auf einer Landstraße einen erheblich
langsameren Wagen überholen wollen. Weil ihm ein Motorrad entgegen
kam, mußte er den Überholversuch mit einer Vollbremsung abbrechen.
Dabei brach das Fahrzeug aus, schleuderte auf die Gegenfahrbahn und erfaßte
das Motorrad.
Dessen Fahrer - der Kläger - erlitt schwere Verletzungen und ist
seit dem Unfall querschnittsgelähmt. Das Argument des Beklagten, der
Wagen sei "aufgrund einer nicht vorhersehbaren Überbremsung der Hinterachse"
ausgebrochen, was Folge eines Fahrzeugmangels sei, konnte das Gericht nicht
überzeugen. Viel mehr sei er "auf gut Glück" und ohne ausreichende
Sicht teilweise auf die Gegenfahrbahn ausgeschert, um die Überholmöglichkeit
abzuschätzen.
"Das Fahren in diesem Randbereich, in dem ohne sonstige außergewöhnliche
Umstände ein Unfall nur durch Einleiten einer Vollbremsung verhindert
werden kann, ist fahrlässig", hieß es in dem Urteil. Dabei sei
es gleichgültig, ob das Ausbrechen des Wagens durch einen Mangel begründet
gewesen sei. "Denn auch bei voll funktionstüchtiger Bremsanlage muß
ein Fahrzeugführer bei einer Vollbremsung damit rechnen, daß
sich sein Wagen unkontrolliert bewegen wird.
Dem Beklagten - und seiner Haftpflichtversicherung - wurde damit die
Alleinhaftung für den folgenschweren Unfall aufgebürdet.
Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltsverein
Verkehrsgerichtsurteil: Sohn starb bei
Verkehrsunfall - Schmerzensgeld für die Eltern
Die Eltern eines bei einem Verkehrsunfall getöteten Kindes bekommen
vom Verursacher Schmerzensgeld, wenn sie in Folge psychisch schwer erkranken,
so ein Urteil des Landesgerichts Saarbrücken (Az.:6 O 327/097).
Der Sohn des Klägers war vom beklagten Autofahrer auf seinem Fahrrad
erfaßt worden und an seinen schweren Verletzungen gestorben. Die
Eltern des Jungen kamen über dessen Tod nicht hinweg und fielen in
tiefe Depressionen. Mit der Klage forderten sie neben dem Ersatz für
materielle Schäden auch Schmerzensgeld.
Eine solche Forderung sei begründet, wenn zu den ohnehin gravierenden
Folgen eines als schmerzhaft empfundenen Trauerfalls weitere Umstände
hinzu kämen. So sei der Tod des einzigen Kindes bereits ein Ereignis,
das an Schwere mit kaum einem anderen Schicksalsschlag zu vergleichen ist.
Hinzu kam, daß der Vater sich völlig aus dem sozialen Leben
zurück gezogen hatte, unter "Freudlosigkeit, Interessenverlust, einem
Gefühl innerer Leere sowie Schlaflosigkeit mit Alpträumen" litt
und trotz psychiatrischer Behandlung keine Besserung in Sicht sei. Auch
die Mutter sei in eine depressive Symptomatik verfallen, schaffe kaum noch
ihre Alltagsarbeit, sei täglich auf dem Friedhof und habe das Zimmer
ihres Sohnes unverändert gelassen.
Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltsverein
Anwaltskosten werden beim Verkehrsunfall
ersetzt
Bei einem Verkehrsunfall muß die gegnerische Versicherung auch
die Kosten für den hinzugezogenen Anwalt bezahlen. Dies gilt auch
für einfach gelagerte Fälle, solange sie nicht unter dem Gesichtspunkt
des Rechtsmißbrauchs abzulehnen sind, entschied das Amtsgericht Kahlheim
(Az.:3 C 0620/01).
In dem Fall hatte die Versicherung die Begleichung der im Zusammenhang
mit einem Verkehrsunfall entstandenen Anwaltskosten, die sie ansonsten
im vollen Umfang reguliert hat, abgelehnt. Sie begründete dies damit,
das es sich um einen einfach gelagerten Fall gehandelt habe, den die Klägerin,
als großes Unternehmen, auch ohne Hinzuziehung eines Anwalts hätte
bearbeiten können. Das Gericht lehnte die Argumentation der Versicherung
ab. Selbst bei einfach gelagerten Fällen, sei es einem Unfallgeschädigten
unbenommen, einen Rechtsanwalt die Rechtsverfolgung zu übertragen.
Einer "normalen" Firma oder einer Privatperson sei es in aller Regel nicht
zuzumuten, zunächst zu versuchen, ohne Hinzuziehung eines Anwalts
Schadenersatz zu erlangen. Die Praxis lehre, daß "gerade dann sich
Regulierungen verzögerten oder nur teilweise erfolgreich sind", hieß
es in dem Urteil.
Inflation bei den Fahrverboten
Jahr für Jahr steigt die Anzahl der verhängten Fahrverbote.
Natürlich steigt auch immer noch die Anzahl der Kraftfahrer, aber
die Anzahl der Fahrverbote steigt viel schneller als die Anzahl der Kraftfahrer.
Gerade in den letzten Jahren wurden enorm viele Fahrverbote verhängt.
Im Jahre 2002 wurden fast eine halbe Million Fahrverbote rechtskräftig.
Das bedeutete gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung von 6,2 Prozent.
Da der größte Teil der Fahrverbote wegen Überschreitung
der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verhängt wird, wird
gerne argumentiert, es würde mit immer leistungsstärkeren Fahrzeugen
immer schneller gefahren. Diese Behauptung ist bezüglich der Leistung
richtig, bezüglich der höheren Geschwindigkeit wird sie durch
die Statistik des Kraftstoffverbrauchs nicht gestützt!
Tatsächlich stieg die durchschnittliche Leistung aller PKW und
Kombi in Deutschland von 46 KW im Jahre 1975 auf 57 KW im Jahre 1985, auf
63 KW im Jahre 1995 und auf 70 KW im Jahre 2001. Da die meisten Deutschen
ja nicht nur Euro in DM umrechnen, sondern gerne auch KW in PS, nennen
wir hier noch die numerisch höheren PS-Zahlen: Durchschnittliche Motorleistung
aller PKW: 78 PS im Jahre 1985 und 95 PS im Jahre 2001. Im gleichen Zeitraum
sank der durchschnittliche Kraftstoffverbrauch auf 100 km bei Wagen mit
Ottomotor von 9,9 Liter im Jahre1986 auf 8,5 Liter im Jahre 2001. Bei Wagen
mit Dieselmotoren sank der durchschnittliche Verbrauch von 8,2 Liter im
Jahre 1985 auf 7,3 Liter im Jahre 2001.
Diese Zahlen sind nicht den Prospekten der Automobilbauer sondern dem
Verkehrstaschenbuch der Aral AG entnommen.
Wenn nun bei Steigerung der Motorleistung der Kraftstoffverbrauch sinkt,
ist das sicher nicht allein ein Verdienst der Konstrukteure, will sagen,
der Verbesserung des Motormanagement bzw. der Einspritztechnik zu verdanken,
sondern auch der Tatsache, daß aus wirtschaftlichen Gründen
ruhiger gefahren wird und dies besonders auf der Autobahn. Dies entspricht
auch meinem persönlichen subjektiven Eindruck, den ich bei jährlich
40000 Autobahnkilometern habe. Nur ein ganz geringer Prozentsatz der Autofahrer
fährt auf den Autobahnstücken, die nicht im Tempo limitiert sind,
den Wagen aus.
Wie kommt es nun zur Inflation der Fahrverbote? Der stellvertretende
Präsident des Kraftfahrt Bundesamtes (KBA Flensburg), Eckhart Zinke,
gibt die richtige Antwort: "Die Kontrolldichte wird immer stärker".
Zur Zeit gibt es drei Varianten beim Fahrverbot: Ein Monat, zwei Monate
und drei Monate. Der Löwenanteil der Fahrverbote entfällt mit
89,3 Prozent auf das einmonatige Fahrverbot. Auf die zwei Monate Fußgängerdasein
entfallen 4,3 Prozent der Fahrverbote und auf die dreimonatige Variante
entfallen 6,4 Prozent. Trotzdem ist eine viermonatige Variante in Planung.
Nicht verwechseln mit dem Fahrverbot darf man den Führerscheineinzug.
Dieser wird nicht bei einmaliger Ordnungswidrigkeit, sondern meist bei
Alkoholstraftaten ausgesprochen oder wenn der Betroffene durch wiederholte
Ordnungswidrigkeiten mit 18 oder mehr Punkten in Flensburg registriert
ist.
Der Führerscheineinzug, amtsdeutsch: "Einzug der Fahrerlaubnis"
(EdF durch FEB), ist für den Betroffenen erheblich unangenehmer als
ein Fahrverbot. Während bei diesem der Führerschein in amtliche
Verwahrung durch die Bußgeldbehörde oder die Staatsanwaltschaft
genommen wird und automatisch vor Ablauf der Fahrverbots zurückgesandt
wird, ist der Führerscheinentzug endgültig. Ob man nach Ablauf
einer Sperrfrist eventuell eine erneute Führerscheinprüfung ablegen
kann, hängt von einer Beurteilung der Persönlichkeit des Betroffenen
durch die Behörde bzw. durch das Gericht ab. Zumeist ist die gefürchtete
MPU unumgänglich.
Die Sperrfrist bis zur Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis beträgt
mindestens sechs Monate und höchstens fünf Jahre. Wenn das Gericht
zu der Ansicht gelangt, daß die gesetzliche Höchstgrenze....
nicht ausreicht, kann es auch eine Sperre für immer anordnen. Ein
Führerscheineinzug ist naturgemäß erheblich seltener als
das inzwischen inflationäre Fahrverbot.
Besonders vorwitzige Juristen in politischen Ämtern haben gelegentlich
vorgeschlagen, Fahrverbote auch bei nicht verkehrsrechtlichen Vergehen
anzuordnen. Das sollte von allen Verkehrsteilnehmer strickt abgelehnt werden.
Denn dadurch würden Verkehrsteilnehmer, denen eine Ordnungswidrigkeit
unterlaufen ist, mit Kriminellen in einen Topf geworfen. Mit anderen Worten:
Kleine Verkehrssünder würden indirekt kriminalisiert.
A.O.
Motorradhelme im Test
Guten Kopfschutz gibt es schon ab 70 Euro
Die STIFTUNG WARENTEST hat fünfundzwanzig Motorradhelme getestet.
Im Test waren Jet-, Integral- und Klapphelme zwischen 40 Euro und 500 Euro.
Die Ergebnisse: Von "gut" bis "mangelhaft" ist alles dabei. Die beliebtesten
Helme bei Rollerfahrern sind wohl die Jethelme. Bei ihnen fehlt jedoch
der Kinnschutz komplett. Wer trotz des höheren Verletzungsrisikos
nicht auf einen Jethelm verzichten will: "Befriedigender" Unfallschutz
ist nicht superteuer. Den Nexo Rider gibt es schon für 50 Euro. "Gut"
schützt der um einiges teurere Nolan N41 für satte 170 Euro.
Die schlechtesten Ergebnisse erhielten zwei Jethelme, bei denen die
Stoßdämmung der Helmschale nicht den Anforderungen entsprach:
Daher war der Unfallschutz nur "mangelhaft".
Wer sich umfassend schützen will, sollte allerdings lieber einen
Integral- oder Klapphelm aufsetzen. Diese Helme schützen Gesicht und
Kinn erheblich besser als Jethelme, falls es doch zum Sturz kommt. Schon
für 70 Euro ist der Caberg 103 Classico zu haben, der im Test "gut"
abgeschnitten hat.
Stiftung Warentest
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